Grundsätze
(0) Personen werden in geheimer Wahl gewählt.
(1) Die anwesenden Frauen können mit Mehrheit entscheiden FRAUENPLÄTZE zu öffnen.
(2) Erreicht keineR der KandidatInnen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind im zweiten Wahlgang nur noch die Kandidatinnen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben.
(3) Erreicht im zweiten Wahlgang keineR der KandidatInnen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind für den dritten Wahlgang nur noch die zwei KandidatInnen mit den meisten Ja-Stimmen zugelassen.
(4) Erreicht im dritten Wahlgang keineR der beiden KandidatInnen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so kann im vierten Wahlgang nur noch der/die KandidatIn mit den meisten Ja-Stimmen antreten.
(5) Erreicht der/die KandidatIn im vierten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so wird die Wahl neu begonnen.
Leitfaden Wahlen KV Marzahn-Hellersdorf
(1) KMV bestimmt Wahlleiter*innen und Zählkommission (mindestens 2 Personen).
(2) Kandidat*innen haben drei Minuten Zeit sich vorzustellen. Bei längeren Listenwahlen, gibt es nach einer Pause von drei Plätzen noch einmal die Möglichkeit der Vorstellung für eine Minute.
(3) Personen werden immer in geheimer Wahl gewählt. Listenwahlen sind immer quotiert. Das bedeutet, dass alle ungeraden Plätze mit Frauen zu besetzen sind. Die geraden Plätze sind offene Plätze, d.h. Frauen und Männer dürfen kandidieren.
(4) Der Wahlgang wird eröffnet. Alle stimmberechtigen Mitglieder (bzw. alle nach dem Wahlgesetz Wahlberechtigten) dürfen ihre Stimme abgeben. Der Wahlgang wird geschlossen, wenn alle die Chance hatten die Stimme abzugeben. Die Stimmen werden ausgezählt.
(5) Ein/e Kandidat*in hat die Wahl gewonnen, wenn sie/er die Mehrheit der abgegeben Stimmen (Quorum gleich Hälfte der abgegeben Stimmen + 1) erreicht hat.
(6) Erreicht keineR der KandidatInnen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind im zweiten Wahlgang nur noch die Kandidatinnen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben.
(7) Erreicht im zweiten Wahlgang keineR der KandidatInnen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind für den dritten Wahlgang nur noch die zwei KandidatInnen mit den meisten Ja-Stimmen zugelassen.
(8) Erreicht im dritten Wahlgang keineR der beiden KandidatInnen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so kann im vierten Wahlgang nur noch der/die KandidatIn mit den meisten Ja-Stimmen antreten.
(9) Erreicht der/die KandidatIn im vierten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so wird die Wahl neu begonnen.
(X) Wahlergebnisse sind in einen Wahlprotokoll zu dokumentieren. Enthaltungen gelten als abgegebene Stimmen. Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.
Leitfaden für die Wahlen der Delegierten zum LA, BDK und zur LDK
(1) KMV (Kreismitgliederversammlung = KV-Sitzung) bestimmt Wahlleiter*innen und Zählkommission (mindestens 2 Personen).
(2) Wahlen zum LA oder zur BDK (1 Delegierte(r), 1 Ersatzdelegierte(r), weitere Ersatzdelegierte(r))
A) Zuerst wird EIN(E) Delegierte(r) gewählt. Sofern die/der Delegierte beim letzten Mal ein MANN war, ist der Platz ein FRAUENplatz, andernfalls ein OFFENER. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung.
Gewählt ist im ersten Wahlgang wer das Quorum erreicht. Erreicht keine Kandidierende das Quorum gibt es weitere Wahlgänge. Es gelten die Regeln der Geschäfts- und Wahlordnung für die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
B) Anschließend wird EINe Ersatzdelegierte(r) gewählt. Sofern der Delegierte ein MANN ist, ist der Platz der Ersatzdelegierten ein FRAUENplatz, andernfalls ein OFFENER. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung, sofern sie/er sich nicht bereits in einem vorherigen Wahlgang vorgestellt hat. Das Wahlverfahren ist analog zur Wahl der LA-Delegierte(n).
C) Die KMV beschließt zunächst die Anzahl der zu wählenden weiteren Ersatzdelegierten (ggf. auch NULL). Anschließend werden diese gewählt. Dabei sind aufgerundet die Hälfte der Plätze FRAUENplätze. Diese werden zuerst in einem Wahlgang gewählt. Jede(r) hat dabei so viele Stimmen wie Delegierte gewählt werden sollen. Anschließend werden die übrigen OFFENEN Plätze gewählt. Jede(r) hat dabei wieder so viele Stimmen wie Delegierte gewählt werden sollen. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung, sofern sie/er sich nicht bereits in einem vorherigen Wahlgang vorgestellt hat. Das Wahlverfahren ist analog zur Wahl der LA-Delegierte(n).
(3) Wahlen zur LDK (3 Delegierte(r), 4 Ersatzdelegierte(r), weitere Ersatzdelegierte(r))
A) Zuerst werden 2 Delegierte(r) als FRAUENplätze in einem Wahlgang gewählt. Jede(r) hat in diesem Wahlgang 2 Stimmen. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung. Anschließend wird 1 Delegierter als OFFENER Platz gewählt.
Gewählt ist im ersten Wahlgang wer das Quorum erreicht. Es gelten die Regeln der Geschäfts- und Wahlordnung für die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
B) Anschließend werden 4 Ersatzdelegierte(r) gewählt. Dabei werden zuerst 2 FRAUENplätze in einem Wahlgang gewählt. Jede(r) hat in diesem Wahlgang 2 Stimmen. Anschließend können so viele OFFENE Plätze gewählt werden wie FRAUEN gewählt wurden. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung, sofern sie/er sich nicht bereits in einem vorherigen Wahlgang vorgestellt hat. Das Wahlverfahren ist analog zur Wahl der LDK-Delegierte(n).
C) Die KMV beschließt die Anzahl der zu wählenden weiteren Ersatzdelegierten (ggf. auch NULL). Anschließend werden diese gewählt. Dabei sind aufgerundet die Hälfte der Plätze FRAUENplätze. Diese werden zuerst in einem Wahlgang gewählt. Jede(r) hat dabei so viele Stimmen wie Delegierte gewählt werden sollen. Anschließend werden die übrigen OFFENEN Plätze gewählt. Jede(r) hat dabei wieder so viele Stimmen wie Delegierte gewählt werden sollen. Jede Kandierende hat 1 Minute zur Vorstellung, sofern sie/er sich nicht bereits in einem vorherigen Wahlgang vorgestellt hat. Das Wahlverfahren ist analog zur Wahl der LDK-Delegierte(n).