Große Anfrage – 0882/VII (16.04.2013)
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Warum wurde im Modell, das im Amt für die frühzeitige Bürgerbeteiligung auslag, von den Planzielen des Bebauungsplanentwurfes 10-63 abgewichen?
- Warum wurde der Fachausschuss über diese Planzieländerung, z. B. die Erhöhung von GRZ von 0,2 auf 0,4 und GFZ 0,4 auf 0,6, nicht informiert und dort darüber beraten?
- Liegen für das Wernerbadgelände konkrete Bauvoranfragen von Investoren vor?
- Wer trägt die Kosten für die bisherigen Planungen speziell die projektbezogenen, einschließlich der konkreten Entwürfe?
Dazu die Antwort des Stadtrates aus dem Wortprotokoll.
Antwort zu Frage 1) Die Einleitung des Bebauungsplans 763 wurde am 9. August 2011 mit den grundsätzlichen Zielen zusätzlicher Entwicklungen von Bauflächen im Charakter eines allgemeinen Wohngebietes und der Erhaltung der Freihaltung von Flächen im Bereich des Wernersees als private Grünflächen vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschlossen. Erste Überlegungen des Architekten, Herrn Feddersen, der sich ja, wie Sie ja auch richtig gesagt haben, Herr von Neumann, in Berlin bei dem Thema seniorengerechtes Wohnen, Altenpflegeheime, insbesondere aber auch bei dem Thema „besondere Einrichtungen beispielsweise für Demenzkranke“ einen wirklich verdienten Namen gemacht hat, wurden im Juli 2011 dem Fachbereich Stadtplanung vorgetragen. Es wurden die oben genannten Ziele des Bebauungsplanverfahrens erläutert.
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