Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.
Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen
Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.
Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades
Antrag – 308/VI (18.04.2007)
Die BVV möge beschließen:
Dem BA wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.
Gleichzeitig wird das BA ersucht, eine Planung für die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades bis zur Sitzung der BVV im Juni 2007 vorzulegen.
Begründung:
Nach dem GSG-Verkauf stehen 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder zur Verfügung. Die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades hat damit nun eine Realisierungschance. Diese sollte der Bezirk umgehend nutzen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mittel stehen zur Verfügung und es sollte nicht unnötig Zeit die Beantragung und konkrete Planung verstreichen.
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