Du findest bündnisgrüne Politik wichtig und bist der Meinung, dass Berlin noch viel grüner werden muss? Du findest es gibt in deinem Wohnumfeld zu wenig bündisgrüne Plakate? Dann freuen wir uns über Deine Unterstützung und Deine Spende für den grünen Wandel.
Mit einer Spende hilfst Du direkt uns in Marzahn-Hellersdorf. Denn wir haben zwar ein tolles Team, benötigen aber gerade für einen bunten und präsenten Wahlkampf in Marzahn-Hellersdorf viel Geld. Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, desto mehr Menschen können wir erreichen und für bündnisgrüne Ideen gewinnen.
Was können wir im Wahlkampf konkret mit deiner Spende tun:
- Für 25€ können wir beispielsweise 500 10-Punkte-Flyer produzieren lassen und an unseren Ständen oder in Briefkästen verteilen.
- Für 50€ können wir beispielsweise 500 Zeitungen produzieren lassen und an unseren Ständen oder morgens an den S- und U-Bahnhöfen verteilen.
- Für 75€ können wir beispielsweise unsere aktiven Wahlkämpfer*innen mit T-Shirts im Kampagnenlayout ausstatten und damit noch besser sichtbar sein.
- Für 100€ können wir beispielsweise zusätzliche 20 Standorte mit Plakaten unserer Direktkantidatin bestücken und damit besser mit unseren finanzstärkeren Wettbewerber*innen mithalten.
- Für 250€ können wir beispielsweise in der Woche vor der Wahl mit bündnisgrünen Plakaten an den Litfaßsäulen im Bezirk werben.
Selbstverständlich versenden wir, wenn gewünscht, eine Spendenquittung. Dazu benötigen wir neben der Überweisung der Spende folgende Informationen: Vor-/Nachname, Adresse, PLZ / Ort. Diese kannst Du uns am besten per Mail an spende [ät] gruenemahe.de zukommen lassen.
Unser Spendenkonto:
Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf
IBAN: DE65 1005 0000 2273 7209 82
BIC: BELADEBEXXX (Berlin)
Verwendungszweck: Wahlkampf Superwahljahr 2021
Steuerliche Informationen:
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt.
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend?
Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres automatisch eine Bescheinigung ausgestellt. Diese reichst Du zusammen mit der Steuererklärung bei Deinem Finanzamt ein. Der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite zwei im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).