KA 187/VI weiterlesen »
Erneuerbare Ressourcen an Schulen
KA 188/VI weiterlesen »
Zu Berichte entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vgl. Drs. Nr. 0702/VI und Antwort durch Frau Pohle
KA 189/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurden die jährlichen Berichte an Bezirksamt und BVV nach Punkt 5, § 20 erstellt?
Wie mit der Beantwortung zur Drucksache 702/VI bereits mitgeteilt, werden die im § 20 (2) Nr. 1-4 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) genannten Aufgaben eines Energiebeauftragten für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von dem ingenieurtechnischen Personal des Fachbereiches Baumanagement im Rahmen seiner Dienstaufgaben für die von der SE Immobilienmanagement betreuten Gebäude wahrgenommen.
Die hier nachgefragte jährliche Berichterstattung gegenüber dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung, wie sie nach § 20 (2) Nr. 5 BEnSpG zu den Obliegenheiten eines bzw. einer bezirklichen Energiebeauftragten gehört, erfolgt wegen des Fehlens einer entsprechend besetzten Stelle im Bezirk nicht.
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Zum Umweltentlastungsprogramm II bezüglich Schwerpunkt Ökologische Gebäudesanierung
KA 190/VI weiterlesen »
Zu Solaranlagen
KA 191/VI weiterlesen »
Zu Kastanien am Fritz-Lang-Platz
KA 192/VI weiterlesen »
Zu Baumfällungen Klaustaler Straße/Ecke Mittenwalder Straße
KA 193/VI weiterlesen »
Zu Haushaltsmitteln für Umweltbildung und Betriebskosten-Einsparungen
KA 183/VI weiterlesen »
Zur Neugestaltung von Schulhöfen
Ich frage das Bezirksamt:
1. An welchen Schulen sind in den letzten zwei Jahren Schulhöfe neu gestaltet worden?
2. An welchen Schulen sind demnächst Neugestaltungen vorgesehen?
3. Wie werden die Schulen (LehrerInnen und SchülerInnen) in die Planung, Gestaltung, Ausführung und weitere Pflege einbezogen?
4. Gibt es Festlegungen, Vereinbarungen für die Verfahrensweise zwischen den beteiligten Ämtern und den Schulen?
Wie bereits der v.g. Beantwortung zur Kleinen Anfrage 181/VI zu entnehmen ist, obliegt die Gestaltung von Schulhöfen zuständigkeitshalber dem Natur- und Umweltamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf.
Auf Anfrage wurde durch das Natur- und Umweltamt mitgeteilt, dass die jeweiligen Schulleitungen in die Schulhof- und Schulumfeldplanung einbezogen wurden und werden. Bei einigen Maßnahmen (z.B. IZBB-Programm) gab es Schülerprojekte, deren Anregungen bei der Planung durch NatUm zum Teil berücksichtigt werden konnten. Die Ausführung und Pflege obliegt ausnahmslos dem Natur- und Umweltamt. Festlegungen bzw. Vereinbarungen zwischen den beteiligten Ämtern und Schulen sind nicht bekannt.
Die beiliegende Anlage enthält die Übersicht, an welchen Schulen des Bezirkes in den letzten Jahren mit den verschiedensten Projekten bzw. Programmen die Gestaltung von Schulhöfen umgesetzt wurde bzw. an welchen Schulen demnächst Neugestaltungen vorgesehen sind.
Komoß
BzStR SchulSportFin