Zur Neugestaltung von Schulhöfen

    Ich frage das Bezirksamt:

    1. An welchen Schulen sind in den letzten zwei Jahren Schulhöfe neu gestaltet worden?

    2. An welchen Schulen sind demnächst Neugestaltungen vorgesehen?

    3. Wie werden die Schulen (LehrerInnen und SchülerInnen) in die Planung, Gestaltung, Ausführung und weitere Pflege einbezogen?

    4. Gibt es Festlegungen, Vereinbarungen für die Verfahrensweise zwischen den beteiligten Ämtern und den Schulen?

     

    Wie bereits der v.g. Beantwortung zur Kleinen Anfrage 181/VI zu entnehmen ist, obliegt die Gestaltung von Schulhöfen zuständigkeitshalber dem Natur- und Umweltamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf.
    Auf Anfrage wurde durch das Natur- und Umweltamt mitgeteilt, dass die jeweiligen Schulleitungen in die Schulhof- und Schulumfeldplanung einbezogen wurden und werden. Bei einigen Maßnahmen (z.B. IZBB-Programm) gab es Schülerprojekte, deren Anregungen bei der Planung durch NatUm zum Teil berücksichtigt werden konnten. Die Ausführung und Pflege obliegt ausnahmslos dem Natur- und Umweltamt. Festlegungen bzw. Vereinbarungen zwischen den beteiligten Ämtern und Schulen sind nicht bekannt.
    Die beiliegende Anlage enthält die Übersicht, an welchen Schulen des Bezirkes in den letzten Jahren mit den verschiedensten Projekten bzw. Programmen die Gestaltung von Schulhöfen umgesetzt wurde bzw. an welchen Schulen demnächst Neugestaltungen vorgesehen sind.

    Komoß
    BzStR SchulSportFin

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    Straßenausbau transparent und preiswert machen

    Die Beteiligung der Anlieger an den Kosten für den Straßenausbau ist grundsätzlich richtig. Aber wer zahlt, hat einen Anspruch auf ein transparentes Verfahren und Mitsprache bei den Ausbauvarianten.

    Das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ist zwei Jahre alt und damit sehr jung. Die rot-rote Koalition hat sich damit schwer getan. Und noch immer ist die Verwirrung groß. Die Senatsverwaltung schickte mehrfach Rundschreiben an die Bezirksämter und zog sie wieder zurück. Die Abgrenzung zu den Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen und Teileinrichtungen war nicht immer klar. Verschiedene Gerichtsurteile machen die politischen Fehler deutlich.

    Außerdem hatten im Wahlkampf 2006 einige Koalitionspolitiker verbreitet, dass sowieso kaum Straßen umgebaut würden und das Gesetz nur geringe Relevanz hätte. Diese Behauptungen waren offenbar falsch. Viele Bezirke bereiten inzwischen grundhafte Erneuerungen von Straßen vor. Zwei Jahre sind zu kurz, um Straßen zu planen, fertig zu stellen und auch abzurechnen. Insofern liegen unvollständige Erfahrungen vor. Deutlich ist aber, dass insbesondere bei Anliegerstraßen die Lösungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung meist kostengünstiger werden. Die Ämter planen nicht im luftleeren Raum, sondern müssen ihre Vorhaben mit den Interessen vor Ort abgleichen.

    Morgen wird die von uns beantragte Anhörung zum Thema stattfinden. Wir wollen insbesondere Ausbaustandards und Bürgerbeteiligung diskutieren. Der Senat muss endlich eine handhabbare Praxis ermöglichen. Einen ersten Erfolg hatte die Anhörung schon im Vorfeld: Ein Entwurf für Ausführungsvorschriften liegt seit wenigen Tagen vor.

    Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher

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    Badestelle auf dem Elsensee in Kaulsdorf vor dem Aus

    Die geplante Badestelle am Elsensee in Berlin Kaulsdorf, einem nach dem Berliner Natuschutzgesetz geschützten Biotop, steht vor dem Aus. Nachdem das Bezirksamt seit Jahren versucht hat das Berliner Naturschutzgesetz wegzudiskutieren, stehen die Planungen nun vor einem Scherbenhaufen.

    Der BürgerInneninitiative gelang es ein für das Vorhaben benötigtes Grundstück zu kaufen. Auch über den Kauf eines zweiten Grundstücks wird verhaldelt. Da diese Flächen für den Ausgleich des geplanten Naturschädigungen benötigt werden, gibt es nun kaum eine Chance, die Planungen noch zu realisieren.

    Diese sahen vor auf dem Elsensee eine Wasserskianlage und eine Badestelle mit Saunalandschaft zu bauen. Vorschläge für eine Verbesserung der verkehrlichen Situation rund um die Kaulsdorfer Seen wurden dabei nicht gemacht.

    Lesen sie dazu auch: Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen

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