Neues Bezirksbüro

    Am 2. Oktober 2008 ist es endlich soweit, mit unserer ersten Kreisverbandsversammlung im Oktober weihen wird gleichzeitig unser neues Büro eingeweiht. Nachdem wir viele Jahre in Helle Mitte, im Herzen des Bezirks, vor Ort waren, haben wir uns nun entschlossen in ein neues Büro umzuziehen. Unsere Wahl fiel auf ein ehemaliges Ladengeschäft in Biesdorf, direkt an der Ecke Oberfeldstr. / B1. Das Büro hat für uns aufgrund seiner Größe und der günstigen Lage den großen Vorteil noch präsenter zu sein und unsere Arbeit im Bezirk gleichzeitig noch stärker auszuweiten. Mit Eröffnung des Büros am 2. Oktober werden auch sämtliche Versammlungen und Sprechstunden zum neuen Standort verlegt.

    Jeder der sich einmal einen Eindruck über unser neues „Zuhause“ machen möchte, ist herzlich willkommen entweder zu unseren Kreisversammlungen( jeden 1. Donnerstag und jeden 3. Montag im Monat ab 18 Uhr) oder zu unserer Sprechzeit (Donnerstags von 17-19 Uhr) vorbeizuschauen. Die neue Adresse des Büros lautet: Alt-Biesdorf 62, 12683 Berlin.

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    Bündnis 90 / Die Grünen auf dem Hellersdorfer Umweltfest

    Auch in diesem Jahr werden wir wieder auf dem Umweltfest in Helle Mitte vertreten sein. Unser Stand wird sowohl Samstag als auch Sonntag von früh bis abends besetzt sein, so dass interessierte Bürgerinnen und Bürger genug Zeit bekommen um sich über unsere Arbeit, die Partei oder ganz allgemein ums Thema Umwelt zu informieren.

    Das Umweltfest findet vom 27. bis 28. September auf dem Fritz-Lang-Platz statt.

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    Zu Berichte entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vgl. Drs. Nr. 0702/VI und Antwort durch Frau Pohle

    KA 189/VI

    Ich frage das Bezirksamt:

    1. Wurden die jährlichen Berichte an Bezirksamt und BVV nach Punkt 5, § 20 erstellt?

    Wie mit der Beantwortung zur Drucksache 702/VI bereits mitgeteilt, werden die im § 20 (2) Nr. 1-4 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) genannten Aufgaben eines Energiebeauftragten für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von dem ingenieurtechnischen Personal des Fachbereiches Baumanagement im Rahmen seiner Dienstaufgaben für die von der SE Immobilienmanagement betreuten Gebäude wahrgenommen.

    Die hier nachgefragte jährliche Berichterstattung gegenüber dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung, wie sie nach § 20 (2) Nr. 5 BEnSpG zu den Obliegenheiten eines bzw. einer bezirklichen Energiebeauftragten gehört, erfolgt wegen des Fehlens einer entsprechend besetzten Stelle im Bezirk nicht.
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