kleine Anfrage zu “Konsequenzen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in Marzahn-Hellersdorf” – KA-396/VI (05.04.2011)
Ich frage das Bezirksamt
- Was bedeutet das Sachverständigengutachten für die Gleichstellungsarbeit in Marzahn-Hellersdorf?
- Gibt der Bezirk öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die Frauenförderung haben, so wie es im § 14 LGG gefordert ist?
- Was tut der Bezirk gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Frauen?
- Wie werden die Anliegen der Frauenprojekte berücksichtigt?
- Wie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt, in der Verwaltung als Vorbild für die Wirtschaft? Wird ausreichend flexible Kinderbetreuung im Bezirk angeboten?
- Wie wird das Bezirksamt mit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission umgehen? (Öffentlich, z. B. zum Thema Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, Zeitverwendung)
- In welcher Weise finden die Ergebnisse des Gleichstellungsberichtes zukünftig bei der Zuwendungsvergabe an Frauenprojekte Berücksichtigung?