kleine Anfrage “Zum Lärm auf der Parkbühne im Biesdorfer Schlosspark” – KA-161/VII (16.01.2013)
O. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie häufig fanden im vergangenen Jahr (2012) Veranstaltungen auf der Parkbühne statt?
Im Jahr 2013 wurden insgesamt für die Durchführung von 28 Veranstaltungen auf der Parkbühne Biesdorf Genehmigungen nach § 11 des Landes Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Das betraf 32 Veranstaltungstage. Mit dabei waren u. a. das Biesdorfer Blütenfest (4Tage) und die Veranstaltung „Lust auf Garten“ (2 Tage).
2. Wie häufig wurden in den Abendstunden Konzerte veranstaltet?
Das Immissionsschutzrecht kennt den Begriff „Abendstunden“ nicht. Es wird der Begriff „Nachtruhe“ verwendet. Diese reicht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die erteilten Genehmigungen betrafen in 6 Fällen auch Zeiten der Nachtruhe. Davon gingen 5 bis 22:30 Uhr und eine bis 23:00 Uhr.
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