Die Beteiligung der Anlieger an den Kosten für den Straßenausbau ist grundsätzlich richtig. Aber wer zahlt, hat einen Anspruch auf ein transparentes Verfahren und Mitsprache bei den Ausbauvarianten.
Das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ist zwei Jahre alt und damit sehr jung. Die rot-rote Koalition hat sich damit schwer getan. Und noch immer ist die Verwirrung groß. Die Senatsverwaltung schickte mehrfach Rundschreiben an die Bezirksämter und zog sie wieder zurück. Die Abgrenzung zu den Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen und Teileinrichtungen war nicht immer klar. Verschiedene Gerichtsurteile machen die politischen Fehler deutlich.
Außerdem hatten im Wahlkampf 2006 einige Koalitionspolitiker verbreitet, dass sowieso kaum Straßen umgebaut würden und das Gesetz nur geringe Relevanz hätte. Diese Behauptungen waren offenbar falsch. Viele Bezirke bereiten inzwischen grundhafte Erneuerungen von Straßen vor. Zwei Jahre sind zu kurz, um Straßen zu planen, fertig zu stellen und auch abzurechnen. Insofern liegen unvollständige Erfahrungen vor. Deutlich ist aber, dass insbesondere bei Anliegerstraßen die Lösungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung meist kostengünstiger werden. Die Ämter planen nicht im luftleeren Raum, sondern müssen ihre Vorhaben mit den Interessen vor Ort abgleichen.
Morgen wird die von uns beantragte Anhörung zum Thema stattfinden. Wir wollen insbesondere Ausbaustandards und Bürgerbeteiligung diskutieren. Der Senat muss endlich eine handhabbare Praxis ermöglichen. Einen ersten Erfolg hatte die Anhörung schon im Vorfeld: Ein Entwurf für Ausführungsvorschriften liegt seit wenigen Tagen vor.
Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher