Berlin gilt als Stadt mit niedrigen Mieten. Doch zwischen den Bezirken wir die Schere der Mietunterschiede immer weiter. In vielen Stadtteilen sind Mietsprünge von 30-50% die Regel geworden beim MieterInnenwechsel. Ein Umzug innerhalb ihres Wohngebietes wird für viele GeringverdienerInnen unmöglich, sie müssen ihren Wohnbezirk verlassen. Dies hat zur Folge, dass soziale Entmischung zusätzlich verstärkt wird.
Eine Bindung aller VermieterInnen an eine Begrenzung auf maximal 15% über der jeweiligen Vergleichsmiete könnte die weitere Mietexplosionen verhindern. MieterInnenwechsel wäre dann nicht mehr gleichbedeutend mit unerschwinglichen Wohnkosten. Den BewohnerInnen wäre es leichter möglich innerhalb ihres Bezirks umziehen, was für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Bedeutung ist. Um die soziale Mischung zu erhalten, müssen die Mieten für alle bezahlbar sein und bleiben. Außerdem sind die günstigen Mietpreise ein wichtiger Anziehungspunkt Standortvorteil für Berlin. Doch um diesen zu halten darf das Niveau des Mietspiegels, nicht weiter rasant steigen, wie es in manchen Stadtteilen momentan der Fall ist.
Um diese Änderung des Mietrechts im BGB zu erreichen, fordern Bündnis90 / Die Grünen den Senat auf eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einzubringen. Wir brauchen Beschränkungen der Mietsteigerungen bei Neuvermietungen. Bis jetzt sind MieterInnen gegen Mieterhöhungen nur innerhalb des laufenden Vertrages abgesichert. Gesetzliche Regelungen für Neuvermietungen gibt es kaum, allein die Wuchergrenze aus dem Strafgesetzbuch und §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes dürfen nicht überstiegen werden. Diese ist jedoch schwer fassbar und bietet, gerade durch den großen Leerstand in Berlin, kaum Schutz. Deshalb muss es eine gesetzliche Regelung und eine Obergrenze für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen geben.
Stefan Ziller, Sprecher für soziale Stadt