BVV

Zur Energiebeauftragten

Anfrage 1894/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 1161/VI (vgl. a. Drs. 702/VI)?

Eine Besetzung der Stelle des Energiebeauftragten aus dem Personalbestand des Fachbereiches ImBau konnte aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bisher nicht erfolgen. Die deutlich erhöhte Arbeitsbelastung resultiert im Wesentlichen aus den zusätzlichen Bauherrenleistungen für die Maßnahmen der Konjunkturprogramme I und II sowie immer mehr an Umfang zunehmenden ZIS-Maßnahmen.
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Zum Wernerbad

mündliche Anfrage – 1901/VI (24.08.2010)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hält es das Bezirksamt mit einer demokratischen Information und Beteiligung der BVV, wenn es wenige Tage nach dem Eintritt in die Sommerpause die Aufgabe des Wernerbades bekannt gibt?

Zur zügigen und zeitnahen Klärung offener Fragen hinsichtlich der Nachnutzung des Wernerbades wurde unter Federführung der Bezirksbürgermeisterin eine temporäre Arbeitsgruppe initiiert. An der Arbeitsgruppe waren neben verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes auch Vertreter/innen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) beteiligt.

Die temporäre Arbeitsgruppe (AG) tagte erstmal im März 2010 und beschäftigte sich mit den an das Bezirksamt gerichteten Fragen zum aktuellen Sachstand sowie mit den zu berücksichtigenden Bedingungen für die Nachnutzung des Wernerbades.

Als Zielstellung für den Abschluss der Arbeit der temporären AG wurde Ende Juni 2010 festgelegt. Die Arbeit der temporären Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der zeitlichen Festlegung abgeschlossen.

Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht geht auf Fragestellungen zum Planungsrecht, zum Natur- und Immissionsschutz, zu infrastrukturellen Gegebenheiten, zur Hygiene/Umweltmedizin und andere Rahmenbedingungen ein. Die Ergebnisse im Einzelnen stehen mit dem Bericht zur Verfügung (Anlage). Die erste öffentliche Information zu den Ergebnissen erfolgte nach der Fertigstellung und den Abstimmungen zum Bericht am 08.07.2010.

Entsprechend den vorangegangenen Ankündigungen wurde in der darauf folgenden Bezirksverordnetenversammlung im August 2010 über die Ergebnisse der AG Wernerbad berichtet. Die zeitlichen Abläufe der Kommunikation orientierten sich am Stand der Arbeitsprozesse der temporären AG, nicht an den Planungen zur Sommerpause der BVV im Juli/August 2010.

2. Wie sehen die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten nach einer Feststellung der Nichtwiedereinrichtung für den Badebetrieb aus?

Die Berliner Bäder-Betriebe sind Eigentümer der betreffenden übertragenen Flächen.

Dagmar Pohle

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