BVV

Konsequenzen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

kleine Anfrage zu “Konsequenzen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in Marzahn-Hellersdorf” – KA-396/VI (05.04.2011)

Ich frage das Bezirksamt

  1. Was bedeutet das Sachverständigengutachten für die Gleichstellungsarbeit in Marzahn-Hellersdorf?
  2. Gibt der Bezirk öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die Frauenförderung haben, so wie es im § 14 LGG gefordert ist?
  3. Was tut der Bezirk gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Frauen?
  4. Wie werden die Anliegen der Frauenprojekte berücksichtigt?
  5. Wie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt, in der Verwaltung als Vorbild für die Wirtschaft? Wird ausreichend flexible Kinderbetreuung im Bezirk angeboten?
  6. Wie wird das Bezirksamt mit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission umgehen? (Öffentlich, z. B. zum Thema Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, Zeitverwendung)
  7. In welcher Weise finden die Ergebnisse des Gleichstellungsberichtes zukünftig bei der Zuwendungsvergabe an Frauenprojekte Berücksichtigung?

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Zickzackkurs der Musikschule

Drs. 2166/VI

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass seit wenigen Wochen ein Honorarstopp und ein Aufnahmestopp der Schülerinnen und Schüler in die Hans-Werner-Henze-Musikschule verhängt wurde?
  2. Wie ist der Stand der Umsetzung des beschlossenen Musikschulkonzeptes?
  3. Wie werden die Mittel für die Umsetzung bereitgestellt?
  4. Wie sind die Auswirkungen für die Arbeit der beiden Orchester?
  5. Wie will das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Bildungsgutscheins für Kinder aus sozial benachteiligten Familien sichern?

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Musikschul-Konzept und Konzept für die Arbeit der beiden Orchester

Drs. 2183/V

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept für die Arbeit der beiden Orchester an der Hans-Werner-Henze-Musikschule gemeinsam mit Orchesterrat, Orchesterleitung und Musikschulleitung zu erarbeiten und stufenweise umzusetzen. Insbesondere sollen Veränderungen bei den Honoraren und anderen finanziellen und personellen Mitteln erst nach gemeinsamen inhaltlichen Festlegungen erfolgen.

Der BVV ist zeitnah zu berichten.
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