Antrag – 0826/VII (12.03.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im o. g. Bereich nicht weiterhin zweimal jährlich eine vollständige Mahd der gesamten Grünflächen vorzunehmen, sondern nur die Begehbarkeit zu sichern, d.h. die Randstreifen der Wege und die direkt genutzten Bereiche ganz abzumähen, an anderen Stellen zur Erhaltung und Stärkung der Flora und Fauna sich für eine einmalige oder/und nur auf eine bestimmte Höhe eingeschränkte Mahd festzulegen.
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