BVV

Zur Außendarstellung des Bezirks

Mit der Einrichtung des Standortmarketing Marzahn-Hellersdorf aus Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes versucht das Bezirksamt die Außendarstellung unseres Bezirkes zu verbessern. Doch welchen messbaren (positiven) Effekt haben diese Maßnahmen? Mit einer großen Anfrage (0887/VII) haben wir nachgefragt.

“Die Gästezahlen 2012 beliefen sich auf 67.701 Gemeldete. Das ist eine Veränderung im Gegensatz, im Vergleich zum Vorjahr 2011, ein Plus von 3,9 %. Die Übernachtungen 171.015 und die Veränderung zum Vorjahr das sind dann 4,9 % Zuwachs und durchschnittliche Aufenthaltsdauer waren 2,5 Tage. Die Betriebe, die Bettenanzahl, die Bettenauslastung der Beherbergungsbetriebe in Marzahn-Hellersdorf, wir haben 21 Unternehmen, die Beherbergungsbetriebe im Sinne des Gesetzes sind, mit einem Angebot von 1.314 Betten. Das entspricht einer Veränderung, einem Zuwachs von 7,2 %. Also 31.12.2012 gegenüber dem Jahr 2011.”

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Zum Wernerbadgelände – Planauslegung/frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Große Anfrage – 0882/VII (16.04.2013)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Warum wurde im Modell, das im Amt für die frühzeitige Bürgerbeteiligung auslag, von den Planzielen des Bebauungsplanentwurfes 10-63 abgewichen?
  2. Warum wurde der Fachausschuss über diese Planzieländerung, z. B. die Erhöhung von GRZ von 0,2 auf 0,4 und GFZ 0,4 auf 0,6, nicht informiert und dort darüber beraten?
  3. Liegen für das Wernerbadgelände konkrete Bauvoranfragen von Investoren vor?
  4. Wer trägt die Kosten für die bisherigen Planungen speziell die projektbezogenen, einschließlich der konkreten Entwürfe?

Dazu die Antwort des Stadtrates aus dem Wortprotokoll.

Antwort zu Frage 1) Die Einleitung des Bebauungsplans 763 wurde am 9. August 2011 mit den grundsätzlichen Zielen zusätzlicher Entwicklungen von Bauflächen im Charakter eines allgemeinen Wohngebietes und der Erhaltung der Freihaltung von Flächen im Bereich des Wernersees als private Grünflächen vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschlossen. Erste Überlegungen des Architekten, Herrn Feddersen, der sich ja, wie Sie ja auch richtig gesagt haben, Herr von Neumann, in Berlin bei dem Thema seniorengerechtes Wohnen, Altenpflegeheime, insbesondere aber auch bei dem Thema „besondere Einrichtungen beispielsweise für Demenzkranke“ einen wirklich verdienten Namen gemacht hat, wurden im Juli 2011 dem Fachbereich Stadtplanung vorgetragen. Es wurden die oben genannten Ziele des Bebauungsplanverfahrens erläutert.
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Öffentlich bekannte Durchwahlnummern im Jobcenter

Antrag – 0896/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf die Durchwahlnummer der Ansprechpartner*innen deren jeweiligen Kunden schriftlich bekannt gegeben werden, um eine kundenfreundliche Kommunikation zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen künftig die Durchwahlnummern der jeweiligen Ansprechpartner*innen online auf der Startseite der Website des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf einzusehen sein.
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Kinderbetreuung in der Bezirksverordnetenversammlung

Antrag – 0895/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Bezirksverordneten der Bezirksverordnetenversammlung eine kostenfreie Kinderbetreuung bereit zu stellen, um die politische Teilhabe an diesem gewählten Gremium prinzipiell allen Bürgerinnen und Bürgern von Marzahn-Hellersdorf zu gewährleisten. Dies soll künftig vor allem Alleinerziehende, hier insbesondere junge Frauen, ermutigen, sich um ein politisches Mandat zu bewerben.

Der Bedarf für eine Betreuung sollte zuvor angemeldet werden. Diese könnte zunächst während der BVV-Sitzungen sicher gestellt werden. Perspektivisch ist eine Ausweitung des Angebotes auch auf die Ausschusssitzungen erforderlich.
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Frauensportförderung

Antrag – 0891/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Frauensport in Marzahn-Hellersdorf durch folgende Maßnahmen zu fördern:

Die Sporthalle im Freizeitforum Marzahn soll ab dem 1. Oktober 2014 an fünf Wochentagen dem Frauensport vorbehalten sein. Im eigentlichen Hallenbereich findet dann eine Nutzung durch Frauenmannschaften, deren Träger Marzahn-Hellersdorfer Vereine sind, statt. Die der Halle angeschlossenen Bereiche sind für individuell Sport treibende Frauen (Fitnessgeräte) und Kursangebote vorzuhalten.

An den verbleibenden zwei Wochentagen steht die Halle den bisherigen Nutzerinnen und Nutzern (gemischte Gruppen und Familien) zur Verfügung. Auch nichtsportliche Veranstaltungen können an diesen Tagen in der Halle stattfinden.

Nach dem ersten Betriebsjahr beginnt das Bezirksamt das Projekt zu evaluieren, um der BVV spätestens nach dem zweiten Betriebsjahr in einer Vorlage zur Beschlussfassung den Weiterbetrieb oder dessen Einstellung zu empfehlen.
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Fußgängerüberweg Apollofalterallee

Antrag 0888/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für einen Fußgängerüberweg in der Apollofalterallee in Höhe der Rapsweißlingstraße einzusetzen.

Begründung:

Das Wohngebiet südlich der Apollofalterallee östlich und westlich der Rapsweißlingstraße ist in den letzten Jahren gewachsen und wächst weiterhin. Wenn Anwohnerinnen und Anwohner zur U-Bahnstation Elsterwerdaer Platz und zum Biesdorf Center gehen, überqueren sie hier die Apollofalterallee. Der Übergang ist auf Grund starker Nutzung (Umfahrung Stau) gefährlich geworden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird wenig eingehalten.

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Wernerbad Entwicklungsplanungen

Das Wernerbadareal hat einen hohen symbolischen Wert in unserer Bevölkerung und eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität. Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Mit unserem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf die Stellungnahme der BLN zu berücksichtigen sowie die Bebauung im B-Plan zu begrenzen (GRZ 0,2 und GFZ bis 0,4).
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