Wir wollen in Berlin dafür sorgen, dass Solar zum Standard wird – auf jedem Dach und wenn möglich an jeder Fassade. Dies muss bei der Bauplanung bereits mitgedacht werden – zum Beispiel bei Gebäudeausrichtung und Statik. Die Bezirke können dafür mehr tun!
Deshalb haben wir das Bezirksamt mit einem Antrag (DS-1761/VII) ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der “Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung” vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich Ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.