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Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Übertragung der Nutzung und des Betriebs der Jugendfreizeiteinrichtung mit generationsübergreifenden Angeboten am Balzerplatz

Antrag – 0289/VII (17.04.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Übertragung der Nutzung und des Betriebs der Jugendfreizeiteinrichtung mit generationsübergreifenden Angeboten, Köpenicker Straße 184, 12683 Berlin, unverzüglich neu auszuschreiben.

Dabei soll von den Bewerberinnen und Bewerbern neben einem fachlichen auch ein Finanzkonzept über mindestens drei Jahre zum Betrieb der Einrichtung vorgelegt werden. Bei den fachlichen Darlegungen ist insbesondere auf die Arbeit für Familien und generationenübergreifende Angebote Wert zu legen.
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Zur Arbeit der Wildtierstation zum Forsthaus 7

KA-048/VII

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Arbeit der Wildtierstation zum Forsthaus 7?

Belange von Tier- oder Artenschutz im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirke oder der Senatsverwaltungen berührt die Wildtierstation nicht. Sie ist eine Einrichtung, die besonders für die Bürger berlinweit von großer Bedeutung ist, die verletzte Wildtiere auffinden ohne sich in der Lage zu sehen, diese am Fundort zu belassen. Es ist in diesem Sinne erfreulich, dass Bürger und insbesondere auch Kinder, denen es schwer fällt, die Prozesse des Werdens und Vergehens in der Natur vor den eigenen Augen zu ertragen, hier einen Ansprechpartner finden, der ihrem Pflegebedürfnis hilfreich entgegenkommt.

Frage 2: Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, sich für die weitere Arbeit der Station zu engagieren?

Der Fachausschuss Naturschutz und Landschaftsplanung der GALK Berlin hat auf Initiative der Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Spandau und Marzahn-Hellersdorf mehrheitlich beschlossen, der GALK Berlin zu empfehlen, diese möge beschließen, der Senat von Berlin möge trotz anerkannter Nicht-Zuständigkeit nach Wegen suchen, den Betrieb der Station auch zukünftig über den Landeshaushalt zu sichern. Dies hat die GALK getan. Die anwesende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Prüfung im Zusammenwirken mit der für Tierschutz zuständigen Senatsverwaltung zugesagt.

Frage 3: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt evtl. bereits eingeleitet?

Das Bezirksamt, vertreten durch das frühere Natur- und Umweltamt, seit 01.03.12 den Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes ist Vermieter für die Betreiber der Wildtierstation und bemüht sich im Rahmen des rechtlich Gebotenen darum, alle Möglichkeiten, den Betrieb zu unterstützen, zu nutzen.

Frage 4: Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, z. B. auch zeitlich begrenzt und anteilig das Projekt dort mit zu finanzieren?

Nein. Aufgrund der berlinweiten Bedeutung des Projekts geht das Bezirksamt davon aus, dass die Lösung auf Landesebene gefunden werden muss.

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Balzerplatz: Nach gescheiterter Vergabe – neuen Politikstil endlich umsetzen!

Nickel von Neumann

Bündnis 90 / Die Grünen fordern das Bezirksamt sowie die Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung auf – nach der gescheiterten Vergabe der Jugendfreizeiteinrichtung Balzerplatz – nun beispielhaft zu zeigen, wie ein anderer Politikstil und mehr Transparenz umgesetzt werden kann.

Nach der Wahl von Bürgermeister Stefan Komoß durch die Zählgemeinschaft von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen haben viele BürgerInnen die Hoffnung auf ein Ende der von der Linkspartei geprägten Hinterzimmerpolitik verbunden.

Für den kommenden Prozess erwarten Bündnis 90 / Die Grünen, dass bei einer möglichen Neuausschreibung die Jury so besetzt wird, dass jeder Anschein von “Parteilichkeit” oder “Befangenheit” vermieden wird. Dazu müssen alle Bezirksverordneten, die mit ihrer Stimme mit entscheiden, ihre möglich Verbindung zu Trägern, über die entschieden wird offenlegen.

Die Entscheidungskriterien müssen transparent und ausschließlich nach qualitativen Aspekten gewählt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der bestmögliche Träger für das Biesdorfer Siedlungsgebiet gefunden wird. Das Parteibuch darf dabei – anders als es in der Vergangenheit dem Anschein hatte – keine Rolle mehr spielen.

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Gestaltung zukünftiger Haushaltsberatungen

Antrag – 0256/VII (13.03.2012)

Die BVV möge beschließen:

Für zukünftige Haushaltsberatungen wird die BVV zwei Sitzungszyklen mit einem Umfang von insgesamt acht Wochen vorsehen. Der erste Zyklus bietet den notwendigen Zeitraum für eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen. Der zweite Zyklus dient vorrangig der gemeinsamen Beratung der Fachausschüsse mit dem Hauptausschuss und der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushaltsplanentwurf.

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, bei der Terminplanung des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens sicherzustellen, dass zukünftig acht Wochen für eine umfassende Beratung in den Gremien der BVV zur Verfügung stehen.
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