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Mittagessen für alle Kinder garantieren

Die Schulverpflegung ist ein integraler Bestandteil einer guten und gesunden Ganztagsschule. Kein Kind darf abhängig vom Geldbeutel der Eltern von diesem Essen ausgeschlossen werden.

Die Realität sieht leider anders aus: In Berlin lebt jedes dritte Kind unter 15 Jahren in Armut, das sind rund 200 000 Kinder. Immer mehr Schulen klagen, dass Kinder ohne Frühstück kommen. Die Berliner Tafel allein versorgt 3.000 bis 4.000 Kinder mit Essen, und Schulen in benachteiligten Gebieten werden von der Tafel Frühstücksbeutel für 20 Cent angeboten.

Der Senat muss sicher stellen, dass alle Kinder in gebundenen Ganztagsschulen ein vernünftiges Mittagessen erhalten.

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Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen

Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.

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Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen

Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.

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Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades

Antrag – 308/VI (18.04.2007)

Die BVV möge beschließen:

Dem BA wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.

Gleichzeitig wird das BA ersucht, eine Planung für die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades bis zur Sitzung der BVV im Juni 2007 vorzulegen.

Begründung:

Nach dem GSG-Verkauf stehen 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder zur Verfügung. Die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades hat damit nun eine Realisierungschance. Diese sollte der Bezirk umgehend nutzen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Mittel stehen zur Verfügung und es sollte nicht unnötig Zeit die Beantragung und konkrete Planung verstreichen.

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