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Mietexplosion bei Neuvermietungen begrenzen

Berlin gilt als Stadt mit niedrigen Mieten. Doch zwischen den Bezirken wir die Schere der Mietunterschiede immer weiter. In vielen Stadtteilen sind Mietsprünge von 30-50% die Regel geworden beim MieterInnenwechsel. Ein Umzug innerhalb ihres Wohngebietes wird für viele GeringverdienerInnen unmöglich, sie müssen ihren Wohnbezirk verlassen. Dies hat zur Folge, dass soziale Entmischung zusätzlich verstärkt wird.

Eine Bindung aller VermieterInnen an eine Begrenzung auf maximal 15% über der jeweiligen Vergleichsmiete könnte die weitere Mietexplosionen verhindern. MieterInnenwechsel wäre dann nicht mehr gleichbedeutend mit unerschwinglichen Wohnkosten. Den BewohnerInnen wäre es leichter möglich innerhalb ihres Bezirks umziehen, was für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Bedeutung ist. Um die soziale Mischung zu erhalten, müssen die Mieten für alle bezahlbar sein und bleiben. Außerdem sind die günstigen Mietpreise ein wichtiger Anziehungspunkt Standortvorteil für Berlin. Doch um diesen zu halten darf das Niveau des Mietspiegels, nicht weiter rasant steigen, wie es in manchen Stadtteilen momentan der Fall ist.

Um diese Änderung des Mietrechts im BGB zu erreichen, fordern Bündnis90 / Die Grünen den Senat auf eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einzubringen. Wir brauchen Beschränkungen der Mietsteigerungen bei Neuvermietungen. Bis jetzt sind MieterInnen gegen Mieterhöhungen nur innerhalb des laufenden Vertrages abgesichert. Gesetzliche Regelungen für Neuvermietungen gibt es kaum, allein die Wuchergrenze aus dem Strafgesetzbuch und §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes dürfen nicht überstiegen werden. Diese ist jedoch schwer fassbar und bietet, gerade durch den großen Leerstand in Berlin, kaum Schutz. Deshalb muss es eine gesetzliche Regelung und eine Obergrenze für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen geben.

Stefan Ziller, Sprecher für soziale Stadt

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Erfüllung der Aufgaben einer Energiebeauftragten

Antrag 1161/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist

1. die Stelle einer Energiebeauftragten einzurichten.
2. nachzuweisen, wie die Aufgaben nach § 20 des Gesetzes (BEnSpG) in den letzten drei Jahren ohne eigene Stelle umgesetzt und erfüllt wurden.
3. darzustellen, wie die anstehenden Aufgaben bis zur Einrichtung dieser Stelle konkret im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllt werden.

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2009 zu berichten.
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Linkspartei knickt vor SPD ein

Die Linkspartei ist als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Sie forderte für alle ALG-II-Empfangenden eine Erhöhung der Kosten der Unterkunft von mindestens zehn Prozent und die Beibehaltung der Berliner Einjahresfrist, nach der die Kosten der Unterkunft erst nach Ablauf eines Jahres überprüft werden.

Doch die Linkspartei und ihre Senatorin Knake-Werner sind in beiden Fragen vor dem Koalitionspartner SPD eingeknickt. Der heutige Senatsbeschluss ist ein fauler Kompromiss. Die Mietobergrenzen bleiben, außer für Single-Haushalte werden sie um 5 Prozent heraufgesetzt. Damit lässt der Senat Familien und Alleinerziehende, die vom Arbeitslosengeld II leben, im Regen stehen. Kinderarmut ist für Rot-Rot offensichtlich kein Thema.

Auch eine Abfederung der gestiegenen Betriebskosten, die im nächsten Jahr die Mieten anwachsen lassen, wird es nicht geben. Damit riskiert Rot-Rot, dass es im nächsten Jahr zu Zwangsumzügen aufgrund gestiegener Energiepreise und der Wasserpreis- und Grundsteuererhöhungen des Senats kommt. Höhere Betriebskosten treffen alle ALG-II-Empfangenden, weil ihnen bei einer Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Mietobergrenzen der Umzug droht. Diese Mietobergrenzen sollen laut Senat jedoch bleiben, nur Single-Haushalte können eine Erhöhung erwarten.

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