Offenlegung von ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. und Nebentätigkeiten der Bezirksamtsmitglieder

Drs. 291/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV über die ehrenamtlichen Mitgliedschaften, Vereinsarbeit, nebenberuflichen Tätigkeiten etc. der Bezirksamtsmitglieder zu informieren. Ebenso sind diese Mitgliedschaften auf den Internetseiten des Bezirksamtes (persönliche Darstellung der BA-Mitglieder) zu veröffentlichen.
Der BVV ist bis zur Juni-Sitzung 2007 zu berichten und die Ergebnisse sind parallel auf der Homepage zu veröffentlichen.

Begründung:

Gerade nach den Urteilen im Bankenskandal ist in der Bevölkerung die Meinung aufgekommen, daß sich Politikerinnen bedienen können, ohne daß sie strafrechtlich verfolgt werden bzw. entsprechend bestraft werden.  Durch die Veröffentlichungen der Mitgliedschaften etc. ist eine Transparenz möglicht, die dem häufigen Vorwurf der Vorteilsnahme entgegen wirken kann

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