Drs. 702/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenhang mit der Errichtung der Service-Einheit Immobilienmanagement zu prüfen, ob eine Mitarbeiterin als Energiebeauftragte des Bezirkes eingesetzt werden kann oder andernfalls einen Verteilungs- und Maßnahmeplan vorzulegen, in dem dargestellt wird wie die Funktion und die Aufgaben der Energiebeauftragten im Bezirk ausgeführt und erfüllt werden.
Begründung:
Energie- und Kosteneinsparungen sind wichtige Verpflichtungen des Bezirks. Der Einsatz einer Energiebeauftragten hat in anderen Bezirken seit Jahren zu erheblichen Einsparungen und zu einer guten Umwelt-. Energie- und Finanzpolitik geführt. Im Zusammenhang mit den grundlegenden Strukturveränderungen bezüglich Service-Einheit Immobilien, BIM usw.sehen wir großen Handlungsbedarf, auch den Einsatz einer Energiebeauftragten in Erwägung zu ziehen.
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