Zur Beräumung des privaten Autoschrottplatzes Hamburger Straße 22A/Ecke Lübecker Straße

KA 422/VI

Frage 1:

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Hamburger Straße 22 A/Ecke Lübecker Straße mehrere abgemeldete Autos auf einem privaten Schrottplatz stehen?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass auf dem Grundstück Hamburger Straße 22A / Ecke Lübecker Straße mehrere Autos abgestellt sind. Es handelt sich dabei nicht um einen privaten Schrottplatz.

Frage 2:

Was hat das Bezirksamt dagegen unternommen und wird es in Zukunft unternehmen?

Der Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamtes hat das Grundstück kontrolliert und keine umweltrechtlichen Verstöße im Zusammenhang mit den Fahrzeugen festgestellt.

Frage 3:

Warum hat das Bezirksamt, obwohl es mehrmals von einem Bürger auf den privaten Schrottplatz hingewiesen wurde, nichts unternommen, obwohl dies dem Bürger sofort im Juli 2010 zugesichert wurde?

Das Bezirksamt hat im Rahmen seiner Möglichkeiten und Pflichten den Sachverhalt bearbeitet. Es fanden mehrere Ortstermine und Gespräche dazu statt, wobei der Eigentümer über die rechtlichen Verpflichtungen belehrt wurde.

Die Fahrzeuge befinden sich im Privateigentum auf einem privaten Grundstück. Dort sind sie nach umweltschutzrechtlichen Aspekten ordnungsgemäß abgestellt. Insbesondere enthalten sie keine Betriebsflüssigkeiten. Da das Grundstück sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone befindet, sind keine weiteren Vorkehrungen zu treffen.

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

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