Aufstellen von Toiletten und Mülltrennung bei bezirkseigenen sowie Festen auf öffentlichen Plätzen des Bezirkes

Drs. 1438/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. dafür Sorge zu tragen, dass bei allen in Zukunft stattfindenden bezirkseigenen Festen und Festen, die auf öffentlichen Plätzen im Bezirk stattfinden, mindestens eine behindertengerechte Toilette inklusive Wegbeschilderung aufgestellt wird.

2. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass der auf den oben genannten Festen anfallende Müll getrennt gesammelt und getrennt entsorgt wird.

3. Die entsprechenden Verträge und Sondernutzungsgenehmigungen mit den Veranstalterinnen und Betreiberinnen sind möglicht umgehend um diese zwei Punkte zu erweitern.

4. Bei allen bereits bestehenden Verträgen und Sondernutzungsgenehmigungen sollen die beiden unter 1. und 2. genannten Punkte als Empfehlung nachgereicht werden.

Begründung:

Im Rahmen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist es eine selbstverständlichkeit, dass zu o. g. Gelegenheiten die entsprechenden Toiletten aufgestellt werden (s. Angebot Dixi z.B.). Eine getrennte Sammlung von Müll ist ebenso eine Selbstverständlichkeit und auch, dass das Bezirksamt mit der vorgegebenen Vorbildwirkung in der Öffentlichkeit diese Punkte in seinen Verträgen hat.

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