Geklärtes Regenwasser von der L 33 in die Hönower Weiherkette

Drs. 859/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Ausbau der L 33 gewährleistet wird, dass das anfallende Regenwasser vor Ort unbelastet und schadfrei dem Wasserkreislauf im Gebiet der Hönower Weiherkette zur Verfügung gestellt wird. Hierfür sollte im weiteren Verfahren ein Konzept zur Fassung, Ableitung, Reinigung und Versickerung der Niederschlagsabwässer erstellt werden. Das Konzept sollte eine direkte Einleitung, auch von geklärtem Straßenabwasser, in einen der Weiher nicht zulassen.

Begründung:

Dieser Antrag versteht sich als klarstellende Ergänzung zur bestehenden Beschlusslage zur Drucksache 0660/VI-1. Es ist insbesondere zu verhindern, dass Gewässer wie der Fischteich als Vorfluter genutzt werden, gleichzeitig ist aber auch eine Ableitung des wertvollen Oberflächenwassers über Kanäle für die hydrologische und biologische Situation in der Hönower Weiherkette kontraproduktiv.

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