Mit dem geplante Bau eines LIDL-Einkaufsmarktes direkt am Kreisverkehr in der Hönower Straße droht die Verkehrssituation in Mahlsdorf weiter zu verschärfen. Die Antwort des Bezirksamtes auf unsere Anfragen (KA-374/VII sowie KA-301/VII), macht deutlich wie wenig sich die Verantwortlichen bisher mit den Folgen dieser Fehlplanungen beschäftigt haben. Mit einem Antrag (1305/VII) in der BVV setzen wir uns für einen Erhalt des Ortsbild am Mahlsdorfer Kreisel ein. Wir fordern das Bezirksamt unter anderem auf, sich dafür einzusetzen, eine 31 m lange fensterlose Front entlang der Gisestraße zu verhindern.
Hintergrund: Der Bauantrag für den Neubau eines Lidl-Einkaufsmarktes auf den Grundstücken Hönower Straße 97, Wodanstr. 43 und Giesestr. 96-102 wurde im Oktober 2011 gestellt. Mit Bescheid Nr. 2011/2521 vom 16.11.2013 wurde die Baugenehmigung erteilt.
Antrag – 1305/VII (17.02.2014)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Variante des im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung vorgestellten Bauvorhabens eines Discounters am Mahlsdorfer Kreisverkehr erarbeiten zu lassen. Dabei sollen folgende Schwerpunkte beachtet werden:
- Neue Gestaltung des Baukörpers in individueller Optik einschließlich der Dachlandschaft entsprechend der Lage mitten im gewachsenen Ortskern. Ausführung nicht in Alucobondtafeln
- keine fensterlose Front (31m) entlang der Giesestraße
- Anordnung von Lüftern, Kühl- und Heizungsaggregaten und anderen Lärm und Abluft erzeugenden Dachaufbauten in größerem Abstand zu den angrenzenden Wohnhäusern (als im Entwurf).
Begründung:
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden! Derartige Gebäude (Blechkisten) widersprechen dem erarbeiteten Leitbild, dadurch wird die Arbeit der Akteursrunde Mahlsdorf verhöhnt.
Kleine Anfrage “Kundenausfahrt Wodanstraße” – KA-374/VII (18.09.2014)
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie lautet die Stellungnahme des Tiefbauamtes zu der im Bauantrag Nr. 2011/2521 vom 6. November 2013 beantragten Kundenausfahrt und Gehwegüberfahrt in der Wodanstrasse?
- Wurde die BVG zu diesem Vorhaben befragt, da sich direkt gegenüber der Ausfahrt in der Wodanstraße die Endhaltestellen mehrerer Buslinien befinden?
Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
Zu 1.)
“Auszug aus der Stellungnahme des TLA vom 01.03.2012:
„Das Tiefbauamt lehnt die Neuerrichtung einer Gehwegüberfahrt in der Wodanstraße, wie im Lageplan dargestellt, ab, da mit einem verstärkten Abbiegeverkehr an der Einmündung Hönower Straße/Wodanstraße zu rechnen ist, der die ohnehin schon komplizierte Situation in der Hönower Straße verschärft. Die vorhandene Gehwegüberfahrt kann im Bestand als Ein- oder Ausfahrt genutzt werden.“
Zu 2.)
Eine Befragung der BVG zur Lage der GWÜ hat bisher noch nicht stattgefunden.
Christian Gräff
Kleine Anfrage “Zum Neubau eines LIDL-Einkaufsmarktes” – KA-301/VII (29.01.2014)
Ich frage das Bezirksamt:
Lage: direkt am Kreisverkehr Hönower Str, Nähe S-Bahnhof, hier extrem hohes Verkehrsaufkommen. Die Akteneinsicht ergab keine Aussagen zur Verkehrsproblematik z. B. Neugestaltung des Straßenraumes Hönower Str. Radwege sind nirgends vorhanden.
- Wie schätzt die Verkehrslenkungsbehörde die sich jetzt infolge der drei Ausfahrten neu ergebenden Verkehrsprobleme auf der Hönower Str. ein und gab es Abstimmungen mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf dazu?
- Kundenausfahrt Wodanstraße, Lage kurz vor Einmündung in die Hönower Straße: Warum sind die bisher formulierten Konflikte wie geringe Straßenbreite, Busendhaltestellen, parkende KFZ, schlechte Sicht infolge Straßenanstieg jetzt nicht mehr relevant?
- Wirtschaftszufahrt in der Giesestraße direkt am Kreisverkehr: Wie soll die Behinderung der Funktion des Kreisverkehrs vermieden werden bei gleichzeitiger Absicherung der Fußgängerquerung über die Giesestraße?
- Hauptausfahrt für Kunden, Hönower Str. 97, ca. 20m südlich des Kreisverkehrs. Die Gehbahn ist auch für den Radverkehr zugelassen, gegenüber liegt die Ausfahrt eines öffentlichen Parkplatzes. Es ist keine Sicht von und nach Norden in den Kreisverkehr vorhanden. Wurde der entstehende Unfallschwerpunkt geprüft und mit welchen Konsequenzen?
- Welche Untersuchungen zum erhöhten Verkehrsaufkommen und der Zunahme des Staus gab es im Vorfeld als Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung und welche Maßnahmen zur Verkehrsentflechtung sind vorgesehen?
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Stellungnahme gewandt.
Die folgende Antwortmail des zuständigen Staatssekretärs vom 21.02.2014 wird hiermit der BVV zur Kenntnis gegeben.
“…wie ich in meinem Schreiben an die zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausgeführt habe, sieht sich meine Verwaltung einschließlich der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen nicht in der Pflicht und auch nicht in der Lage, Kleine Anfragen von Bezirksverordneten an das Bezirksamt zu beantworten. Hier muss das Bezirksamt ggf. darstellen, dass ihm dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Es steht aber jedem Bürger/ jeder Bürgerin selbstverständlich frei, sich mit Fragen direkt an uns zu wenden. .”
Christian Gräff
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