Öffentlich bekannte Durchwahlnummern im Jobcenter

Antrag – 0896/VII (16.04.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf die Durchwahlnummer der Ansprechpartner*innen deren jeweiligen Kunden schriftlich bekannt gegeben werden, um eine kundenfreundliche Kommunikation zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen künftig die Durchwahlnummern der jeweiligen Ansprechpartner*innen online auf der Startseite der Website des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf einzusehen sein.

Begründung:

Am 10. Januar 2013 beschloss das Verwaltungsgericht Leipzig, dass die Herausgabe der Durchwahlnummern der Ansprechpartner*innen im Jobcenter Leipzig mit dem Informationsfreiheitsgesetz vereinbar sei. Demzufolge unterliegen diese Telefonnummern nicht dem persönlichen Datenschutz der Mitarbeiter*innen.

Für betroffene Sozialleistungsempfänger*innen ist es unabdingbar, dass sie kurzfristig telefonisch mit ihrem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung treten können. So können Falschberechnungen oder Nachfragen unkompliziert gehandhabt werden. Dies kann in Einzelfällen von existenzieller Bedeutung sein. Aus diesem Grund hat sich das Jobcenter so zu organisieren, dass dieser Service gewährleistet werden kann.

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