Mahd im Grünflächenbereich Schmetterlingswiesen, Biesdorf

Antrag – 0826/VII (12.03.2013)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im o. g. Bereich nicht weiterhin zweimal jährlich eine vollständige Mahd der gesamten Grünflächen vorzunehmen, sondern nur die Begehbarkeit zu sichern, d.h. die Randstreifen der Wege und die direkt genutzten Bereiche ganz abzumähen, an anderen Stellen zur Erhaltung und Stärkung der Flora und Fauna sich für eine einmalige oder/und nur auf eine bestimmte Höhe eingeschränkte Mahd festzulegen.

Begründung:

In den letzten Jahren wurden auf den Schmetterlingswiesen rigoros die Flächen ganz abgemäht. Dies führt zur Zerstörung von Nist- und Brutflächen und angewachsenem Grün (Sträucher, Stauden, Wildblumen). In Gesprächen mit den Ausführenden wurde immer wieder deutlich, dass dies so nicht  nötig ist, sondern eine naturnahe Pflege Kosten sparen und weit mehr Natur erhalten könnte.

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