Zur Magen-Darm-Infektion nach Mittagessen

Viele Einrichtungen und viele Kinder unsere Bezirkes waren wurden zuletzt von einem Magen und Darmvirus befallen. Wir haben das Bezirksamt zu dem Vorfall befragt (KA-103/VII).

Das Ordnungsamt – Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht – erhielt am 27.09.12 gegen 15 Uhr Kenntnis von einem massiven Erkrankungsgeschehen in Schulen und Kindertagesstätten. Die Kontrolle der Objekte begann in den Abendstunden, die ersten Tupferproben wurden an demselben Abend in das Landeslabor gebracht. Im Anschluss erfolgte die Kontrolle in allen 28 Einrichtungen. Von 5 Kitas wurden 26 Kinder und 5 Betreuer/innen und von 16 Schulen 497 Kinder und 24 Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen als erkrankt gemeldet. Erkrankungen traten insgesamt in 28 Einrichtungen auf.

kleine Anfrage “Zur Magen-Darm-Infektion nach Mittagessen” – KA-103/VII (17.10.2012)

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Einrichtungen und wie viele Kinder des Bezirkes waren vom Magen und Darmvirus befallen?
  2. Wann war dem Bezirksamt das Ausmaß der Infektion bekannt?
  3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um in den folgenden Tagen den Kindern eine Mahlzeit zu verschaffen?
  4. Wie wird der Vorfall vom Bezirksamt bewertet, insbesondere in Bezug auf eine Verhinderung erneuter Infektionen?
  5. Wäre es z. B. ratsam, verstärkt kleinere Caterer bei Neuausschreibungen zu berücksichtigen
  6. Wäre es denkbar, den Preis für ein Schulessen etwas höher anzusetzen?
  7. Könnte es sein, dass der betroffene Anbieter der größte Versorger in unserem Bezirk ist?

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.
Von 5 Kitas wurden 26 Kinder und 5 Betreuer/innen und von 16 Schulen 497 Kinder und 24 Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen als erkrankt gemeldet. Erkrankungen traten insgesamt in 28 Einrichtungen auf. Erreger wurden in vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt entnommenen Proben nicht nachgewiesen.

Zu 2.
Am 27.09.2012, darüber wurde auch am 27.09.2012 die BVV informiert. Das Ordnungsamt – Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht – erhielt am 27.09.12 gegen 15 Uhr Kenntnis von einem massiven Erkrankungsgeschehen in Schulen und Kindertagesstätten. Die Kontrolle der Objekte begann in den Abendstunden, die ersten Tupferproben wurden an demselben Abend in das Landeslabor gebracht. Im Anschluss erfolgte die Kontrolle in allen 28 Einrichtungen.

Zu 3.
Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) wurde mit Schreiben vom 29.09.12 empfohlen, auf die Ausgabe von Essen der Firma Sodexo zu verzichten. Da 2 Küchen der Firma geschlossen wurden, erfolgte ohnehin ab 01.10.12 keine Versorgung mehr. Als vorübergehende Hilfslösung wurde von SenBildJugWiss empfohlen, über die koordinierenden Erzieherinnen und Erzieher Ersatzessen zu beschaffen. Die verauslagten finanziellen Mittel werden durch die zuständigen Schulämter erstattet. Durch den Bezirksbürgermeister wurden am 01.10.12 7 von 10 betroffene Schulen, an denen in der Ferienzeit Hort stattfand, angefahren und mit Bargeld ausgestattet, um Ersatzbeschaffungen für die Essenversorgung vornehmen zu können. Vom Schul- und Sportamt wurde für die Zeit vom 02.-05.10.2012 die Belieferung der betroffenen Schulen durch einen anderen Caterer organisiert. Nach Freigabe der Küchen erfolgte ab 08.10.12 die Versorgung wieder über die Firma Sodexo.

Zu 4.
Da dieser Vorfall in der Größenordnung und Verbreitung nach Einschätzung des Robert- Koch-Institutes den bisher größten lebensmittelbedingten Ausbruch darstellt, sind im Bezirk keine weiteren Maßnahmen über die Standardhygiene hinaus, wie die Überwachung der Küchen durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und Information der Einrichtungen zu Verhaltenshygiene und Meldepflicht, durch das Gesundheitsamt erforderlich.

Unabhängig von diesem Infektionsgeschehen wird gerade überbezirklich über die Vorgaben für gesundes Essen in den Einrichtungen, die Preisgestaltung und die Auswahl, ob und welcher externe Anbieter genutzt wird, diskutiert.

Zu 5.
Eine kleinteilige Versorgung reduziert das Auftreten von Massenerkrankungen. Infektionen können dadurch nicht generell verhindert werden, aber die Erkrankung von vielen Personen zum gleichen Zeitpunkt. Die Vergabe der Leistung erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung und den vorgeschriebenen Vergabekriterien.

Zu 6.
Für die Beköstigung der zu betreuenden Kinder im Hort und im offenen Ganztagsbetrieb sowie für die Subventionierung des Mittagessens für die Kinder in gebundenen Ganztagsgrundschulen stehen dem Bezirk im Haushalt 2012/13 im Grundschulbereich Mittel in Höhe von 1.925 T€ zur Verfügung. Entsprechend Senatsvorlage Nr. S-1150/2008 vom 03.04.2008 liegt der durchschnittliche Portionspreis bei 2,00 €.

Darüber hinaus gehende Kosten sind durch den Bezirk zu tragen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat mit Unterstützung der AOK Nordost im Oktober 2011 eine Studie zur “Beurteilung der Kosten- und Preisstruktur für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung” bei der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) in Auftrag gegeben.

Diese ist im September 2012 mit dem Ergebnis erschienen, dass realistische Preise für Mittagsmahlzeiten in Berliner Grundschulen in einer Preisspanne zwischen 3,17 € und 3,36 € liegen sollten. Durch den Bezirk wären bei der für den Haushaltsplan 2012/13 berücksichtigten Anzahl der zu betreuenden Kinder im Grundschulbereich zusätzliche Ausgaben in Höhe von mindestens 1.200 T€ zu finanzieren.

Zu 7.
Die 26 Grund- und 5 Sonderschulen in unserem Bezirk werden von 4 verschiedenen Caterern beköstigt. Die Firma Sodexo beliefert 12 dieser Schulen.

Stefan Komoß

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