Baumgutachten für Areal des Bebauungsplanes XXIII-3-2VE

Antrag – 0549/VII (15.10.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Areal des eingeleiteten Bebauungsplanes XXIII-3-2VE für jeden einzelnen Baum, der unter die Baumschutzverordnung fällt, ein Baumgutachten erstellen zu lassen.

Begründung:

Der Baumbestand ist beachtlich und er muss erfasst werden, damit bei dem umfangreichen Bauvorhaben wertvolle Bäume erhalten werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen korrekt bestimmt und von der BVV auch kontrolliert werden können.

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