Alkoholverbot am Biesdorfer Baggersee aufheben

Drs. 1858/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Alkoholverbot am Biesdorfer Baggersee aufzuheben.
Die Präsenz der Ordnungsbehörden ist weiterhin aufrecht zu erhalten und soll durch einen aktiven Dialog auf Augenhöhe gewaltpräventiv auf Jugendliche und junge Erwachsene einwirken.
Die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes sollten durch entsprechende Schulungen fortgebildet werden.
Der Jugendhilfebereich ist mit präventiven Angeboten viel stärker einzubeziehen.

Begründung:

Die Praxis hat gezeigt, dass es für die Ordnungsbehörden schwer ist, das Alkoholverbot umzusetzen, und dass dadurch die Zahl der Gewalttaten nicht deutlich gesunken ist. Weiterhin werden auch friedliche Konsumentinnen von dieser Maßnahme beeinträchtigt. Die Ursachen der Probleme werden nicht wahrgenommen und nicht bekämpft. Ein Dialog zwischen gut geschulten Mitarbeiterinnen aus dem Ordnungsamt und bspw. aus dem Bereich Streetwork/Jugendhilfe mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen und Anwohnerinnen sind der effizientere und nachhaltigere Weg, die Gewalt vor Ort einzuschränken.

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