Information zum Berliner Solargesetz

Hitzesommer, Dürre und Stürme: Die Klimakrise betrifft nicht nur die Länder des globalen Südens, sondern ist auch in Berlin spürbar. Es ist daher an der Zeit, dass auch vor Ort Maßnahmen für mehr Klimaschutz ergriffen werden, so dass wir spätestens 2050 in unserer Stadt klimaneutral werden. Das ist nicht nur gut fürs Klima,sondern auch für die Menschen in der Stadt und unsere Wirtschaft. Dafür muss bis dahin die Gesamtmenge der Berliner CO2-Emissionen um mindestens 85% im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu im Berliner Senat den Masterplan Solarcity initiiert.

Ziel ist es, den solaren Ausbau in Berlin zu beschleunigen, um bis 2050 25% des Strombedarfs aus Sonnenenergie zu produzieren. Hierzu müssen Solaranlagen mit einer Leistung von etwa 4.400 MWp auf Berlins Dächer gebracht werden: auf Ein- und Zweifamilienhäuser, auf Gewerbegebäude, Mietshäuser und öffentliche Gebäude. Mit dem neuen Solargesetz planen wir die gesetzliche Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen. Damit wollen wir die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Gleichzeitig stärkt es grüne Wirtschaftszweige, von denen auch Handwerker:innen und Planer:innen profitieren werden. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Solaranlagen zum Standard werden für den Neubau von Wohngebäuden und bei wesentlichen Dachumbauten; also wenn sowieso investiert wird. Vorgabe des neuen Solarstandards ist dann, 30 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen auszustatten. Sprich: bei Ihrem Dach ändert sich erstmal überhaupt nichts, sondern nur für Neubauten von Häusern oder bei umfangreiche Dachsanierungen. Ansonsten bleibt alles beim Alten.


Das Potenzial ist vorhanden: Denn Ein- und Zweifamilienhäuser machen mit 18,5 Prozent einen wesentlichen Teil des Solarpotenzials (bei 38,7 Prozent Anteil an allen Gebäuden in Berlin) aus. Diese und ähnliche Vorhaben wurden bereits in Hamburg, Baden-Württemberg und zahlreichen Kommunen in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Natürlich sind gerade für Ein- und Zweifamilienhäuser sinnvolle und notwendige Ausnahmen vorgesehen. Wenn die Traglast eines Daches für eine Solaranlage nicht ausreicht, gilt selbstverständlich keine Pflicht eine solche zu installieren. Wenn es aus Denkmalschutzgründen nicht möglich ist, wird es auch keine Solaranlage geben. Und wenn ein Haus gen Norden ausgerichtet oder von Bäumen verschattet ist, dann ebenfalls nicht. Sprich: Solaranlagen sollen überall dort zum Standard gemacht werden, wo technisch, wirtschaftlich und aus Denkmalschutzgründen innvoll möglich. Carports und Gartenhäuser sind dagegen nicht betroffen. Dazu ist eine Härtefallregelung geplant.

Was haben Sie davon, wenn Sie sich für eine Solaranlage entscheiden?

Sie tragen aktiv zum Klimaschutz bei! Die Einspeisung von Strom aus solchen Solaranlagen wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest für 20 Jahre vergütet. Das heißt, für jede Kilowattstunde, die Sie in das Netz einspeisen, rhalten Sie Geld. Zudem müssen Sie für den Strom, den sie selbst erzeugen, keine teure Kilowattstunde aus dem Netz kaufen. Das Land Berlin fördert zudem dafür die Anschaffung von Stromspeichern. So kann man den günstigen Strom vom Dach auch abends nutzen und spart noch mehr Geld. Die Solarpflicht kann auch an Dritte abgetreten werden. So können gerade bei größeren Häusern die Berliner Stadtwerke oder eine Genossenschaft Aufbau und Betrieb der Anlage übernehmen.

Wie geht es weiter? Das Solargesetz wird ganz regulär im Parlament beraten. Zögern Sie bitte nicht, uns hierzu Rückmeldung zu geben. Wir wollen unseren Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erreichen und dafür das Tempo bei der Energiewende erhöhen. Gleichzeitig möchten wir aber auch Gesetze, die für Sie überzeugend und nachvollziehbar sind.

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