Namenssponsoring an bezirkseigenen offenen Sportplätzen oder Kiezsporthallen zulassen

Antrag – 2269/VI

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf spricht sich dafür aus, unter bestimmten Voraussetzungen ein Namenssponsoring an bezirkseigenen offenen Sportplätzen oder Kiezsporthallen zuzulassen.

Das Bezirksamt wird ersucht innerhalb des geltenden Rechts Rahmenbedingungen zu schaffen, damit individuelle Vereinbarungen mit Sponsoren und Vereinen möglich sind.

Diese Rahmenbedingungen sind vom Bezirksamt zu erarbeiten und der Öffentlichkeit, insbesondere der BVV und den Sportvereinen zur Kenntnis zu geben.

Folgende Voraussetzungen sollten in die Rahmenbedingungen eingearbeitet werden:

Ein Sponsoring kommt zustande, wenn sich die Sportstätte-nutzenden Vereine mit einem Sponsor geeinigt haben und diesen dem Bezirksamt vorstellen. Der Sponsor sollte nicht mit Genussmitteln oder potentiell süchtig machenden Angeboten werben dürfen. Weiterhin sollte es kein Anbieter von Atomstrom sein und auch wegen schlechtem Image in der Öffentlichkeit vom Bezirksamt abgelehnt werden können.

Die Vereine sind für die Akzeptanz verantwortlich und haben ihre Mitglieder, andere Gruppen, die die Sportstätte nutzen, und Anwohner_innen einzubinden.

Verträge mit einem Sponsor können nur für die Zeit befristet sein, für die die Vereine die Nutzung überlassen bekommen haben. Eine Vertragsverlängerung bzw. ein Folgevertrag sollte unkompliziert möglich sein. Es sind Mindestbeträge, die ein Sponsor zu zahlen hat, für die betreffenden Sportstätten durch das Bezirksamt festzulegen, (bspw. am Wert oder der Größe des Grundstücks).

Die Einnahmen sollten zur Hälfte in die Sportförderung des Bezirks und zur Hälfte dem Verein überlassen werden. Andere Aufteilungen sind möglich, wenn bspw. das Bezirksamt selber einen Sponsor gesucht und gefunden hat.

Begründung:

Die Möglichkeit, dass Vereine sich Sponsoren suchen können und sich mit dem Bezirksamt die Einnahmen teilen führt zu einer WIN-WIN-WIN Situation. Der Verein kann durch diese Mehreinnahmen sein Angebot erweitern oder die Mitgliederbeiträge niedrig halten. Das Bezirksamt hat in Zeiten knapper Kassen ohne großen Mehraufwand Zusatzeinnahmen, welche in die Sportförderung fließen und auch der Sponsor profitiert natürlich, da er durch seine an eine Geldzuwendung geknüpfte Namensgebung positive öffentliche Aufmerksamkeit bekommt.

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