Zu Berichte entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vgl. Drs. Nr. 0702/VI und Antwort durch Frau Pohle

KA 189/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wurden die jährlichen Berichte an Bezirksamt und BVV nach Punkt 5, § 20 erstellt?

Wie mit der Beantwortung zur Drucksache 702/VI bereits mitgeteilt, werden die im § 20 (2) Nr. 1-4 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) genannten Aufgaben eines Energiebeauftragten für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von dem ingenieurtechnischen Personal des Fachbereiches Baumanagement im Rahmen seiner Dienstaufgaben für die von der SE Immobilienmanagement betreuten Gebäude wahrgenommen.

Die hier nachgefragte jährliche Berichterstattung gegenüber dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung, wie sie nach § 20 (2) Nr. 5 BEnSpG zu den Obliegenheiten eines bzw. einer bezirklichen Energiebeauftragten gehört, erfolgt wegen des Fehlens einer entsprechend besetzten Stelle im Bezirk nicht.

2. Wo können die Berichte der Jahre 2005 bis 2007 eingesehen werden?

In den Jahren 2005-2007 erfolgte die Bewirtschaftung der energierelevanten Titel in den gebäudeverwaltenden Dienststellen der einzelnen Fachabteilungen. Dem BEnSpG entsprechende Jahresberichte, wie sie von einem bzw. einer Energiebeauftragten des Bezirksamtes in Zusammenführung aller dazu relevanten Daten und Projekte erwartet werden könnten, liegen wegen des Fehlens einer entsprechend besetzten Stelle nicht vor.

St. Richter

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