Hauptstadtzulage endlich auch für die Beschäftigten bei freien Trägern

Die Beschäftigten des Landes Berlin, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bekommen seit 2020 eine sogenannte Hauptstadtzulage von 150 Euro. Es gab viele Demos und Streiks, damit auch Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und Angestellte bei den freien Trägern diese Zulage erhalten. Mit Erfolg, denn ab dem 01.01.2024 wird die Berlinzulage nun auch an sie ausgezahlt. Leider haben einige freie Träger feste Mittelzusagen, die an Projekte gebunden sind und nicht die zusätzlichen Mittel um das Geld an ihre Mitarbeiter*innen auszuzahlen. Daher haben wir einen entsprechenden Antrag an die BVV gestellt.

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Zuwendungsempfänger*innen, die bezirkliche Mittel bekommen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Hauptstadtzulage für ihre Mitarbeiter*innen zu beantragen. Sie ist über das etablierte „Tarifmittelverfahren“ möglich.

Begründung:

Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen der TdL ist die Hauptstadtzulage Teil des Tarifvertrages. Eine Refinanzierung ist daher nun möglich. In einer aktuellen Antwort hat der Senat das auch bestätigt.

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