Im Berliner Koalitionsvertrag wurde das Stadttaubenmanagement nach dem Augsburger Konzept der betreuten Taubenschläge mit Eiaustausch aufgenommen. Unser Verordneter Pascal Grothe hat das Bezirksamt nach der Umsetzung im Bezirk gefragt (KA-070/IX).
Frage 1. Welche Gelder stehen im Bezirkshaushalt für die Umsetzung des Stadttaubenmanagements, welches im Berliner Koalitionsvertrag beschlossen wurde, bereit?
Dem Ordnungsamt war nicht bekannt, dass Gelder für ein bezirkliches Stadttaubenmanagement geplant sind. Nach hiesigem Stand arbeitet die Landestierschutzbeauftragte an der Erstellung eines Masterplans zur Reduzierung der Stadttauben für ganz Berlin. Wie weit dieses Vorhaben gediehen ist, ist nicht bekannt. Eine Einbeziehung der Bezirke ist im Ordnungsamt nicht bekannt.
Frage 2. Wurde das Thema Tauben inzwischen in den Produktkatalog der Bezirke aufgenommen?
Im Produktkatalog der Bezirke in der aktuellen Version 26/2022 ist ein Thema “Tauben” nicht aufgeführt.
Frage 3. Gab es Gespräche seitens des Bezirksamtes zu einem Runden Tisch Stadttauben?
Das Ordnungsamt hat keine Kenntnis von einem Projekt Runder Tisch Stadttauben.
Frage 4. Wurden bereits Orte im Bezirk identifiziert, die für die Unterbringung der Tauben geeignet sind?
Die Frage kann aus Sicht der Veterinäraufsicht nicht nachvollzogen und beantwortet werden. Die Komplexität des Themas Stadttauben ist größer als eine bloße Identifizierung von vakanten Örtlichkeiten. Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes ist aus verschiedensten Gründen hin und wieder mit dem Thema befasst und gern bereit, seine Erfahrungswerte in die Diskussion einzubringen.
Frage 5. Welche Lösung ist für die Tauben im ehemaligen Kino Sojus vorgesehen?
Zunächst einmal ist klarzustellen, dass sowohl das Grundstück als auch das aufstehende Gebäude des ehemaligen, nunmehr seit Jahren baufälligen Kinos Sojus nicht im Eigentum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf stehen. Grundstück und Gebäude befinden sich viel-mehr in privatem Eigentum. Dies hat zum einen zur Folge, dass ohnehin der Grundstücks-eigentümer selbst in der Verantwortung steht, die geltenden gesetzlichen Regelungen (z.B. auch zum Tierschutz) einzuhalten, entsprechenden Anzeigepflichten eines möglichen Abrisses nachzukommen sowie erforderlichenfalls notwendigen Anordnungen der zuständigen Behörden Folge zu leisten, und zum anderen, dass der Bezirk Marzahn-Hellersdorf außerhalb dieser Regelungen nicht „am Eigentümer vorbei“ Anforderungen an den Eigentümer stellen kann. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf verfügt mangels Eigentum an diesem Grundstück auch nicht selbst über weitergehende Befugnisse, als diese sich aus dem geltenden Recht ergeben.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat sich bereits frühzeitig mit der Frage des notwendigen Umgangs mit den in diesem Bereich lebenden Tauben beschäftigt, nachdem bekannt wurde, dass bauliche Veränderungen im Bereich des ehemaligen Kinos Sojus zu erwarten sind. Bereits im September 2016 wurde der potentielle Vorhabenträger initiativ von der unteren Naturschutzbehörde des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf angeschrieben und anlässlich einer erwarteten künftigen Bautätigkeit darauf hingewiesen, dass am und im Gebäude des ehemaligen Kinos Sojus Brutplätze verschiedener Vogelarten vorhanden sind. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde der Vorhabenträger als künftiger Eigentümer auch über die einzuhaltenden naturschutzrechtlichen Regelungen und die sich daraus für ihn im Rahmen von Abriss-, Bau- oder Sanierungstätigkeiten ergebenden Verpflichtungen erstmalig in Kenntnis gesetzt. Nachdem die Bemühungen auf dem Weg zur Realisierung eines neuen Nahversorgungs- und Wohnvorhabens im Bereich des ehemaligen Kinos Sojus weitere Fortschritte erzielt hatten, wurde überdies die Verpflichtung in den städtebaulichen Vertrag, welcher zwischen Vorhabenträger und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf am 25.03.2019 geschlossen wurde, aufgenommen, dass der Vorhabenträger alle erforderlichen arten- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen hat und zur Durchführung bzw. Beachtung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet ist. Vor Aufnahme dieser Klausel in den städtebaulichen Vertrag wurde im Frühjahr 2018 bezirks-amtsintern mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Amtstierarzt des Bezirkes Notwendigkeit und Inhalt der vertraglich vorgesehenen Verpflichtung abgestimmt. Ferner wurden dem Vorhabenträger im Rahmen des Informationsaustausches notwendige Formulare für die naturschutzrechtliche Anzeige sowie eine Liste mit Sachverständigen für diese Thematik übersandt.
Zudem hat die untere Naturschutzbehörde bereits durch frühzeitige Kontaktaufnahme zum Vorhabenträger und entsprechende präventive Information einen weiteren Beitrag zur Einhaltung des Tierschutzes geleistet.
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