Mit zwei Anträgen in der Bezirksverordnetenversammlung setzen sich die bündnisgrünen Bezirksverordneten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Weißenhöher Straße/Grabensprung ein. Rund um die Weißenhöher Straße wurden ca. 800 neue Wohnungen gebaut. Die Verkehrssituation sollte an die Bedürfnisse der dort jetzt lebenden Menschen angepasst werden. Um den Spielplatz “Biesdorfer Stadtgarten” zu erreichen muss die Weißenhöher Straße von vielen überquert werden.
Verkehrsberuhigung Weißenhöher Straße/Grabensprung (Drucksache 2394/VIII)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verkehrskonzept für das Biesdorfer Zentrum zu erarbeiten mit dem Ziel, die Wohngebiete an der Weißenhöher Straße sowie dem Grabensprung zu entlasten. Hierbei soll geprüft werden inwieweit die Idee eines Kiezblocks umgesetzt werden kann, bei der Durchgangsverkehr vermieden wird und ausschließlich Anliegern die Zufahrt gewährt wird. Der öffentliche Personennahverkehr sollte durch die Maßnahmen nicht eingeschränkt werden, da der 108er Bus eine wichtige Erschließungsfunktion hat.
Zu prüfen seien insbesondere:
- 30er Zone im Gebiet zwischen dem U-Bahndamm, Alt-Biesdorf und der Minsker Straße
- Ausweisung von “Anlieger frei” für die Weißenhöher Straße
- Fußgängerüberweg nahe der Hanoier Straße als sichere Fußgängerquerung
Begründung:
Rund um die Weißenhöher Straße wurden über 800 neue Wohnungen errichtet. Die zunehmende Bebauung und die Ausweichverkehre der B1/B5 stellen eine hohe Belastung für die Anwohnenden dar. Die Verkehrssituation sollte nach den Bedürfnissen der Menschen an die aktuelle Bebauung angepasst werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung Weißenhöher Straße (Drucksache 2392/VIII)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverkehrsverwaltung dafür einzusetzen, dass auf der Weißenhöher Straße beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll ganztägig gelten.
Begründung:
Rund um die Weißenhöher Straße wurden ca. 800 neue Wohnungen gebaut. Neue Bewohnerinnen und Bewohner sind dort eingezogen. Die Weißenhöher Straße wird zunehmend als Ausweichstraße oder Abkürzungsstraße von und zur B1/B5 benutzt. Dies führt zu einer hohen Belastung der anwohnenden Menschen. Die Verkehrssituation sollte an die Bedürfnisse der dort jetzt lebenden Menschen angepasst werden. Um den Spielplatz “Biesdorfer Stadtgarten” zu erreichen muss die Weißenhöher Straße von vielen überquert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung schafft mehr Sicherheit.



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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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