In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf am 8. Oktober wird unser bündnisgrüner Bezirksverordneter Nickel von Neumann einen Antrag einbringen, dessen Ziel es ist, einen bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu beschließen (Drucksache 2225/VIII). Damit wollen wir ein Zeichen gegen queerfeindliche Übergriffe in Marzahn-Hellersdorf und in ganz Berlin setzen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgenden Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie umzusetzen.
Seit 2010 bemüht sich die BVV, einen Plan gegen Homo- und Transphobie durch das Bezirksamt zu initiieren. Immer wieder hat das Bezirksamt diesen Plan verzögert und letztlich nicht erstellt. Nun wird ein Aktionsplan vorgelegt. In der Hoffnung, dass dies dazu führt, dass der Bezirk sich endlich dieser wichtigen Aufgabe annimmt!
Bezirklicher Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit
Marzahn-Hellersdorf gegen Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität
Respekt macht’s möglich!
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf verfolgt das Ziel der Vermeidung und Vorbeugung von Homo- und Trans*feindlichkeit und die Aufklärung über Geschlechteridentitäten mit der Strategie Gender Mainstreaming – Gender Budgeting, Diversity und Empowerment von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen.
Ausgangssituation
Der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit in Marzahn-Hellersdorf basiert auf zwei Hauptsäulen, die eine hat ihr Fundament innerhalb des Handelns auf der internen Verwaltungsebene, u.a. bei Aktivitäten und Aufklärung sowie Schulungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten, also der Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes. Die zweite tragende Säule fußt auf der externen innerbezirklichen Handlungsebene, die den Bedarf der Einwohner*innen des Bezirkes — generationenübergreifend – wahrnimmt und mit entsprechenden, passgenauen Handlungsweisen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Heranziehung verschiedener Kooperationspartner*innen aus den Bereichen Politik und Gesellschaft darauf eingeht[1].
Eine wichtige Unterstützung bietet dabei die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS)[2]. Auch wurden zur Bestandsaufnahme und die Heranziehung von entsprechenden Empfehlungen alle Abteilungen des Bezirksamtes befragt, die – neben den schriftlichen Stellungnahmen – für die einberufene Fachrunde Mitarbeiter*innen entsandten.
Gesetzliche Grundlagen: Vielfalt und Rechte
Die gesetzlichen Veränderungen im internationalen Kontext und in Deutschland gehen einher mit der Entscheidung der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die am 17. Mai 1990 beschlossen hatte, Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wurde daraufhin zum Internationalen Tag gegen Homofeindlichkeit ausgerufen. Das Europäische Parlament betonte im Januar 2006, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auf das Schärfste verurteilt wird — eine Kampfansage gegen Homofeindlichkeit und Hassgewalt, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind.
[…] Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie sexuelle Orientierung ein. […] In Deutschland wurde im Jahre 2017 die „Ehe für Alle“ verabschiedet. Nach diesem Gesetz können gleichgeschlechtliche Paare genauso wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen. Außerdem hat Deutschland im Jahre 2006 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Das Gesetz bezweckt unter anderem, die Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.[3]
Durch die Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) im Jahr 2020 hat Berlin als erstes Bundesland einige Lücken des AGG geschlossen. Das AGG ist auf die Erwerbstätigkeit und den Privatrechtsverkehr beschränkt, sodass ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz bei öffentlich-rechtlichem Handeln, z.B. beim staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, fehlt.[4] Durch das LADG ist es Betroffenen nun möglich juristisch gegen eine Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Handeln vorzugehen.[5] Dabei müssen Betroffene in erster Linie vor Gericht glaubhaft machen, dass sie diskriminiert wurden. Ist das geschehen, muss die öffentliche Stelle ihr Handeln rechtfertigen und klar aufzeigen, warum sie sich in der entsprechenden Situation so verhalten haben. Das LADG vereinfacht damit in vielerlei Hinsicht Betroffenen von Diskriminierung dagegen juristisch vorzugehen.
Um genau solche Diskriminierungen von Anfang an vorzubeugen und intern angemessen damit umzugehen, zeigt der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit einige verschiedene Möglichkeiten auf.
Begriffsklärung — Themenkontext
Weil in dem Bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit Fachbegriffe verwendet werden müssen, erfolgt im Folgenden für ein einheitliches Verständnis die Erläuterung der wichtigsten Begriffe:
Gender Mainstreaming
Das Ziel von Gender Mainstreaming ist, die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen, Männern und nicht-binären Menschen in Politik und Verwaltung mit zu bedenken und damit Ungleichbehandlung zu verhindern.
Das Konzept Gender Budgeting
Mit dem Begriff Gender Budgeting wird international die geschlechtsdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte bezeichnet. Gender Budgeting umfasst – im Rahmen der Strategie des Gender Mainstreaming (GM)- ein Bündel von Instrumenten, mit denen der Haushalt auf seine Wirkungen für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hin überprüft werden kann.[6]
Das Diversity Konzept
Für Diversity finden sich vielfältige Beschreibungen, im Kontext dieser Arbeit fokussiert die das Konzept von Diversity auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)genannten Diversity-Merkmale: Geschlecht, ethnische Herkunft, Behinderung, Religion bzw. Weltanschauung, sexuelle Identität und Alter.
Empowerment
Empowerment bezeichnet eine Strategie, bestimmte Personengruppen, welche Diskriminierungserfahrungen machen, aktiv zu ermutigen, sich für ihre Belange und Interessen stark zu machen. Im Kontext des Aktionsplans betrifft das insbesondere homosexuelle und trans*geschlechtliche Menschen.
Geschlecht
Für das deutsche Wort Geschlecht gibt es im anglo-amerikanischen Sprachraum zwei Begriffe: „gender“ und „sex“.
Der Begriff „sex“ beschreibt geschlechtsspezifische körperliche Merkmale wie Chromosomen, Genitalien oder Hormone. Bestimmte Kombinationen aus diesen Merkmalen werden in der Gesellschaft als männlich, weiblich oder intergeschlechtlich kategorisiert, auch „biologisches Geschlecht“ genannt. Anhand dieser Merkmale wird Babys bei der Geburt in der Regel ein Geschlecht und eine Geschlechtsidentität zugewiesen.
Der Begriff „gender“ bezieht sich auf die Geschlechtsidentität des Menschen und damit das innere und persönliche Wissen darüber, wie ein Mensch sich fühlt, auch „soziales Geschlecht“ genannt. Das kann männlich oder weiblich sein, aber auch etwas anderes. Das heißt dann „nicht binär“.
Die dritte wichtige Kategorie für Geschlecht eines Menschen ist der Ausdruck von Geschlecht. Darin inbegriffen sind Wünsche, Aussehen oder Vorlieben. Bestimmte Kombinationen daraus werden gesellschaftlich als männlich oder weiblich angesehen.
Oftmals wird davon ausgegangen, dass diese drei Kategorien übereinstimmen müssen. Also dass ein Mensch z.B. XY Chromosomen hat, sich männlich fühlt und bestimmte Hobbys hat, die als männlich gelten. Dies muss jedoch nicht so sein.
Transgeschlechtlichkeit
Trans* sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht dem Geschlecht entspricht, das bei Geburt in ihre Geburtsurkunde eingetragen wurde. Das heißt: Ein Mensch, der bei Geburt weiblich eingeordnet wurde und später als Mann lebt, ist ein trans* Mann. Ein Mensch, der bei Geburt männlich eingeordnet wurde und später als Frau lebt, ist eine trans* Frau. Es gibt auch trans* Personen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren. Das Sternchen hinter trans* steht für viele unterschiedliche Selbstbezeichnungen.
Manche trans* Menschen entscheiden sich im Rahmen einer Transition, ihren Körper an ihre Geschlechtidentität anzugleichen. Dazu können eine Hormonbehandlung und sogenannte geschlechtsangleichende Operationen gehören. Dies sollte jedoch keine Voraussetzung sein, um als trans*geschlechtlich zu gelten.
Intergeschlechtlichkeit
Manche Personen entsprechen bei der Geburt nicht den medizinischen Normen, um sie eindeutig einem biologischen Geschlecht zuordnen zu können. Diese haben dann beispielsweise Teile der männlichen als auch Teile der weiblichen Geschlechtsmerkmale. Es kann auch sein, dass der Hormonhaushalt einer Person weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich zuordenbar ist. Das nennt man Intergeschlechtlichkeit. Intergeschlechtlichkeit beschreibt nur das biologische Geschlecht und hat keinen Einfluss auf das soziale Geschlecht eines Menschen.
Unterscheidung zwischen Intergeschlechtlichkeit und Transgeschlechtlichkeit
Die Unterscheidung zwischen Intergeschlechtlichkeit und Transgeschlechtlichkeit sorgt gelegentlich für Verwirrung. Trans* ist ein Sammelbegriff für alle Menschen, die sich nicht mit dem sozialen Geschlecht identifizieren, welches ihnen bei ihrer Geburt aufgrund der äußeren Geschlechtsorgane zugeordnet wurde. Intersexuelle Menschen hingegen können nicht eindeutig in die Kategorie „männlich“ oder „weiblich” eingeteilt werden. Dies hat aber keine Auswirkungen auf das soziale Geschlecht. Trotzdem gibt es natürlich auch intersexuelle Menschen, die sich als trans* bezeichnen.
Nicht-binär
In einem binären Geschlechtssystem gibt es nur die Geschlechter „männlich“ und „weiblich“. Nicht-binär beschreibt Geschlechtsidentitäten, also die sozialen Geschlechter, die weder männlich noch weiblich sind. Sie können beispielsweise dazwischen oder ganz außerhalb liegen.
Durch die Einführung der „dritten Option“, also der Möglichkeit neben dem Geschlechtseintrag „männlich“ oder „weiblich“ auch noch „divers“ zu wählen, sollen nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen mit ihren vielen verschiedenen Geschlechtern den anderen beiden Geschlechtern gesetzlich gleichgestellt.
Queer
Queer ist ein englisches Wort und ursprünglich ein Schimpfwort für schwule Männer. Heute bezeichnen sich viele Menschen selber als queer, die in ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität von der Norm abweichen und damit beispielsweise nicht Mann oder Frau oder heterosexuell sind.
Homofeindlichkeit
Homofeindlichkeit ist eine soziale, gegen nicht-heterosexuelle, d.h. Schwule, Lesben, bisexuelle, pansexuelle und asexuelle Menschen gerichtete Feindseligkeit. Es handelt sich um eine irrationale, sachlich nicht begründete, Aversion gegenüber nicht heterosexuelle Personen und ihren Lebensweisen. Homofeindlichkeit zeigt sich durch Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung, Beleidigung, Mobbing, Körperverletzung und Sachbeschädigung, Verschwörungstheorien, Hassparolen und Hetzartikel und vieles mehr. Homosexuelle Menschen sind außerdem von struktureller Diskriminierung betroffen. Das heißt, sie werden aufgrund unserer gesellschaftlichen Strukturen gegenüber heterosexuellen Personen benachteiligt. Das zeigt sich z.B. dadurch, dass schwulen Männern oftmals intuitiv bestimmte (negative) stereotypische Verhaltensweisen zugeschrieben werden. Diese beeinflussen unterbewusst unsere Einstellung und unsere Verhaltensweise zu diesen Menschen.
Transfeindlichkeit
Transfeindlichkeit beschreibt die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen, häufig da diese von einer vermeintlichen Normalität abweichen würden. Oftmals wird auch der Begriff „Transphobie“ genutzt. Da „-phobie“ jedoch so etwas wie „Angst“ meint und es bei Transfeindlichkeit vielmehr um Ausgrenzung und Herabwürdigung geht, nutzen wir hier den Begriff „Transfeindlichkeit“.
LSBTIQ+-Rechte[7]
Damit sind die Rechte von Lesben, Schwule, Bi, Trans*, Inter, Queeren Personen gemeint. Diese Personen haben einen besonderen Schutzstatus in unserer Gesellschaft verdient, da sie von den oben aufgeführten Formen von (alltäglicher) Diskriminierung betroffen sind.
Gendersensible Sprache
Unter gendersensibler Sprache versteht man, im Sprachgebrauch in Schrift und gesprochener Sprache gezielt die Gleichberechtigung aller Geschlechter zum Ausdruck zu bringen. Da bei dem Begriff „Mitarbeiter“ aufgrund der Endung lediglich Männer angesprochen werden, wird in diesem Plan gendersensible Sprache verwendet. Dies geschieht mit Hilfe des sogenannten Gendersternchens: *. Dieser symbolisiert neben der männlichen Form „Mitarbeiter“ und der weiblichen Form „Mitarbeiterin“ alle weiteren Geschlechter von Menschen: „Mitarbeiter*innen“.
1. Leitlinien des bezirklichen Plans gegen Hmo- und Transfeindlichkeit
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf strebt mit dem Bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit die konsequente Aufklärung über Homo- und Transfeindlichkeit und die Wahrung von Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen seinen Aufgabenbereichen an. Der Bezirk wirkt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach innen und außen aktiv auf den Abbau bestehender Nachteile für Menschen, die sich Homo-und Transfeindlichkeit ausgesetzt sehen, hin.
Der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit gilt für alle Bereiche der kommunalen Verwaltung, Gremien und Dienststellen. Es wird den im Bezirk verorteten freien Trägern, Unternehmen und Institutionen empfohlen, analog zum Bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit — und unter Berücksichtigung der jeweiligen betriebsspezifischen Besonderheiten — einen eigenen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit zu erstellen.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben – auf dem der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit basiert — erstreckt sich der Wirkungsbereich der Maßnahmen gegen Homo- und Transfeindlichkeit auf verschiedene interne und externe Bereiche des bezirklichen Verwaltungshandelns. Dabei findet in den Bereichen, in welchen nachweislich Homo- und Transfeindlichkeit wahrgenommen und festgestellt wird, gezielt Aufklärung statt und werden ggf. auch Sanktionen vorgenommen, die sich auf gesetzliche Vorgaben stützen.
Darüber hinaus wird in allen Bereichen des bezirklichen Verwaltungshandelns Wert auf präventives Handeln und breite Aufklärung gelegt. Dementsprechend wird mit unterschiedlichen Maßnahmen und Aktionen kontinuierlich gegen Homo- und Transfeindlichkeit vorgegangen. Ebenfalls sollen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum einen Aspekte des Empowerments, zum anderen, im Sinne von Teilhabe, mögliche Barrieren stets mitgedacht und letztere wo möglich beseitigt werden.
Der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit steht in Ergänzung zu den Strategien Gender Mainstreaming und Gender Budgeting sowie Diversität. So bedient sich die kommunale Verwaltung bei der Beseitigung von Homo- und Transfeindlichkeit sowie bei der Aufklärung über Geschlechteridentitäten und Sexualitäten auch der im Bezirk z.T. gut verankerten Strategie Gender Mainstreaming und wendet dazu auch Mittel und die Vorgehensweise an, die mit dem Konzept von Gender Budgeting und Diversity korrespondieren. Im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung werden bereits Maßnahmen, die Geschlechtergerechtigkeit befördern, angeboten. Die Einbeziehung der Kategorie Geschlecht im Kontext von Homofeindlichkeit und Transfeindlichkeit ist dabei selbstverständlich.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirkes ist dazu darauf ausgerichtet, ihr Auftreten geschlechtersensibel zu gestalten und die Kategorie Geschlecht im Kontext der, Vermeidung von Ausgrenzung zu präsentieren. Damit soll dazu beigetragen werden, dass sich ein erweitertes Bewusstsein in der Bevölkerung entwickelt, dass zu der Kategorie “Geschlecht”, zu der Mann und Frau gehören, es auch Menschen gibt, die für sich eine andere oder weitere Geschlechteridentität gleichberechtigt benennen. Langfristig ist das Ziel des Plans dazu beizutragen, dass “Geschlecht” als gesellschaftliche Kategorie keine Rolle mehr spielt und damit keine Auswirkungen auf die Auswahl des Berufes, die Bezahlung oder Erfahrungen mit Diskriminierung und Gewalt hat.
Hauptsäule I: Handeln auf der internen Verwaltungsebene
2. Verwaltungsinterne Ziele verwirklichen
2.1. Verantwortung herstellen
Die Herstellung von Chancengleichheit und die Beseitigung von Homo- und Transfeindlichkeit sind Querschnittsaufgaben und betreffen alle gleichermaßen. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Ziele, die im bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit festgeschrieben sind, liegt bei den jeweiligen Bezirksstadträt*innen, den Amts- und Fachbereichsleitungen. Das Bezirksamt versteht sich als federführend und handelt Top-Down bei der Durchsetzung der im Bezirklichen Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit festgeschriebenen Ziele.
Maßnahme 2.1.1: Alle Publikationen digital und Print des Bezirksamtes sind in gendersensibler Sprache anzufertigen. Damit sich von den Publikationen jede*r angesprochen fühlt, werden diese nicht im generischen Maskulinum verfasst. Dadurch erhöht sich die Reichweite der Publikationen des Bezirksamtes und es wird niemand diskriminiert. Weiter könnte sich diese Maßnahme positiv auf die Diversität der Beschäftigten und der Auszubildenden ausüben.
Maßnahme 2.1.2: Entsprechend des Beschlusses vom RdB, Nr. R-556/2019 der 35. RdB-Sitzung vom 14.02.2019, ist im Bezirksamt eine Stelle für eine*n „Queerbeauftragte*n“ vom Umfang von mindestens 75% zu schaffen, welche*r als Ansprechperson bei Diskriminierungsfällen, für die IGSV (Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“) und für allgemeine Fragen rund um Sexualität und Geschlecht verantwortlich ist.
Aufgaben des*der „Queerbeauftragte*n“ sind die Organisation von Fort- und Weiterbildungen. Insbesondere sind regelmäßige Bildungsangebote für Auszubildende zu schaffen. Außerdem ist die*der „Queerbeauftragte*r“ Ansprechperson für Mitarbeiter*innen mit personeller Verantwortung. Diese sind als Führungspersonen insbesondere mit in der Verantwortung, einen möglichst diskriminierungsfreien Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiter*innen zu schaffen, betraut. Daher brauchen sie in besonderem Maße regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zum Thema Homo- und Transfeindlichkeit, dazu wie man angemessen mit Fällen von Diskriminierung umgeht, wie entsprechende Informationen von Mitarbeiter*innen mit Diskriminierungserfahrungen umgegangen werden muss.
Für die Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter*innen und des Führungspersonals greift der*die Queerbeauftragte*r auf das Wissen und die Erfahrung unabhängiger Organisationen zurück, die zu dem Thema arbeiten.
Diese Person ist weiter dafür verantwortlich, mit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) in Kontakt zu stehen und deren Inhalte zurück in den Bezirk zu tragen und umzusetzen.
Außerdem ist der*die Queerbeauftragte*r dafür verantwortlich, einen Handlungsplan „Empowerment für LSBTIQ*+ in der Bezirksverwaltung“ zu erarbeiten und umzusetzen.
Ziel des Planes kann unter anderem sein, LSBT*IQ+ in die Informationsveranstaltungen für alle Mitarbeiter*innen gezielt zu involvieren, um größere Sichtbarkeit und Sensibilität bei den anderen Mitarbeiter*innen zu schaffen.
Die Stelle ist bei der*dem Bürgermeister*in anzusiedeln und arbeitet eng mit der Frauenbeauftragten zusammen.
Maßnahme 2.1.3: Ressourcen für queere Förderung bereitstellen. Die Voraussetzung für jedes queerpolitische Engagement auf Bezirksebene ist, dass der Bezirk Marzahn-Hellersdorf in seinem Haushalt ausreichende Mittel bereitstellt, um bezirkseigene Projekte und Beratungsangebote für queere Anliegen zu fördern. Auch wird der Bezirk dazu angehalten, seine Flächen und Räume für queere Projekte und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.
2.2. Beschäftigtenbezogene Ziele erarbeiten
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bekennt sich dazu, eine ausgewogene Verteilung von Frauen und Männern in allen Lohn- und Gehaltsgruppen, Positionen, Berufsfeldern und Beschäftigungsbereichen zu gewährleisten. Bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen und Männern, insbesondere von Frauen in Entscheidungspositionen, sollen abgebaut werden. Menschen, die für sich eine andere Geschlechteridentität beanspruchen, sind ebenfalls gleichwertig zu berücksichtigen.
Maßnahme 2.2.1: Bei Ausschreibung von Stellen wird im Kontext zu der Kategorie Geschlecht — männlich/ weiblich, die Formulierung „sowie weitere Geschlechteridentitäten” berücksichtigt. Wo dies möglich ist, soll auf die Angabe des Geschlechts vollständig verzichtet werden.
Maßnahme 2.2.2: Bei Auswahlverfahren und Stellenbesetzungen werden die Auswahlgremien paritätisch besetzt. Eingeladen werden Bewerber*innen, die dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle am besten entsprechen.[8] Frauen und inter* Personen sollen besonders empowert werden, sich insbesondere auf „höheren“ Ebenen zu bewerben. Immer wieder zeigen Studien, dass wir so sozialisiert werden, dass wir Frauen seltener zutrauen, Führungspositionen zu übernehmen und sie deswegen auch weniger repräsentiert sind.
2.3. Ausbildungssituation verbessern
Bei Ausschreibungen für Ausbildungsplätze ist das Bezirksamt angehalten, gezielt inter* und trans* Personen anzusprechen.
Maßnahme 2.3.1: Dazu sind insbesondere Stellenanzeigen in gendersensibler Sprache zu verfassen. Weiter sollten Kurse Elemente der Ausbildungen sein, die die Auszubildenden auf den Gebieten inter* und trans* Geschlechtlichkeit sowie Homosexualität sensibilisieren.
Ziel der verbesserten Ausbildungssituation soll sein, alle Geschlechter und Sexualitäten auf allen Ebenen des Bezirksamts so abzubilden, wie sie in der Gesellschaft vertreten sind.
Für die unteren Ebenen des Bezirksamtes und insbesondere die Auszubildenden ist eine Quote von mindestens 50% Frauen, inter* und trans* Personen anzustreben und bis zum Jahr 2025 zu realisieren.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist bestrebt, Maßnahmen zu entwickeln, die gezielt junge Menschen zur Bewerbung für Ausbildungsberufe im Bezirksamt ansprechen. Dabei sollen sich insbesondere auch Menschen angesprochen fühlen, die für sich in Anspruch nehmen, sich nicht eindeutig in die Kategorie Geschlecht männlich oder weiblich einordnen zu können. Daher stehen alle Ausbildungswege sowohl Frauen und Männern als auch Menschen mit weiteren Geschlechteridentitäten in gleicher Weise offen.
2.4. Fortbildung/Weiterbildung ermöglichen
Maßnahme 2.4.1: Alle Dienststellen – d.h. alle Vorgesetzten für ihren Verantwortungsbereich – tragen die Mitverantwortung dafür, dass die grundsätzlichen Ziele beachtet werden und jährlich entsprechende Fort- und Weiterbildung sowie geeignete Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter*innen stattfinden und getroffene Vereinbarungen umgesetzt werden. Sie arbeiten dabei jeweils eng mit dem*der Queerbeauftragten zusammen.
Die Fort- und Weiterbildung stellt ein wichtiges Instrument bei der Beseitigung von vorurteilsbedingter Gewalt und Ausgrenzung sowie der Verhinderung von homo- und transfeindlichen Strukturen dar. Daher ist die Motivierung durch die Leitungsebene, die Mitarbeiter*innen zu fördern, um homo- oder transfeindliche und ausgrenzende Verhaltensweisen zu beseitigen bzw. zur Aufklärung beitragen zu können, von besonderer Bedeutung.
Geachtet werden soll darauf, dass Seminare und Fortbildungen einerseits auf der Top-Down-Ebene organisiert und durchgeführt werden und andererseits auch Raum gegeben ist, Ideen und Verfahren von unten nach oben zu verfolgen (Buttom-Up); dabei soll Grund- und vertiefendes Wissen zu der Thematik auf interdisziplinärer Ebene vermittelt werden. Die Fortbildungsseminare sollten in die Thematik einführen, aber auch die unterschiedlichen Strategien, u.a. Gender Mainstreaming und Diversity im Hinblick auf Homo- und Transfeindlichkeit vermitteln und Handlungsinstrumente anbieten, die in der Praxis angewendet werden können. Besondere Sensibilisierung zum Thema ist in den Bereichen notwendig, die im Zusammenhang mit der Thematik tendenziell Probleme haben.
Maßnahme 2.4.2: Weiter sollen Fort- und Weiterbildungen exklusiv für von Diskriminierung Betroffene angeboten werden. In diesen sollen diese Personen z.B. darin geschult werden, wie sie sich gegen Diskriminierung wehren und wie sie mit solchen Fällen umgehen können. Die Angebote sollen externe Expert*innen zusammen mit der*dem Queerbeauftragten anleiten und organisieren. Weiter sollen Angebote geschaffen werden, in denen sich von Diskriminierung Betroffene in lockerer Atmosphäre austauschen können oder in Eigeninitiative weitere Fortbildungsangebote schaffen. Diese Angebote haben das Ziel des Empowerments und der Vernetzung der von Diskriminierung betroffenen Menschen.
2.5. Sexuelle sowie trans- und homofeindliche Belästigung am Arbeitsplatz verhindern
Die Marzahn-Hellersdorfer Verwaltung setzt sich auf allen Ebenen für den Schutz der Würde von Frauen und Männern und Menschen mit weiteren Geschlechteridentitäten am Arbeitsplatz ein und legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beschäftigten.
Alle Beschäftigten haben ein Recht auf eine ihre Würde nicht verletzende Behandlung. Sexuelle und homo- sowie transfeindliche Belästigung wird nicht geduldet, nicht von Beschäftigten der bezirklichen Verwaltung und nicht von Dritten, wie z.B. ratsuchenden Bürger*innen. Sexuelle und homo- sowie transfeindliche Belästigung wird dabei definiert als jedes sexuell oder homo- und transfeindlich „gefärbtes” verbales und nichtverbales Verhalten, das generell oder im Einzelfall unerwünscht ist. Sexuelle oder homo- und transfeindliche Belästigung ist kein individuelles Problem der einzelnen Person, sondern stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Die Verwaltung ist verpflichtet als öffentlicher Arbeitgeber unverzüglich solche Vorgehensweisen zu ahnden bzw. ihnen nachzugehen. Führungskräfte sind besonders verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es in den Arbeitsbereichen, für die sie verantwortlich sind, zu keiner sexuellen oder homo- und transfeindlichen Belästigung kommt. Dazu gehören die Aufklärung zum Thema und die Sensibilisierung über die verschiedenen Formen der sexuellen Belästigung sowie Homo- und Transfeindlichkeit.
Das Bezirksamt bekennt sich zu den Rechten aller Menschen unabhängig von Geschlecht und Sexualität. Aus diesem Grund werden homo- und transfeindliche Handlungen und Äußerungen nicht geduldet. Weiter bekennt sich das Bezirksamt dazu, dass Homo- und Transfeindlichkeit kein individuelles Problem einzelner Personen ist, sondern die diskriminierte Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Aus diesem Grund folgen auf alle homo- und transfeindlichen Handlungen und Äußerungen, die von Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes getätigt werden, Disziplinarmaßnahmen und entsprechende Aufklärung durch den*die Queerbeauftragte*n.
Maßnahme 2.5.1: Betroffene werden ausdrücklich ermutigt, keine homo- und transfeindliche Handlungen oder Aussagen hinzunehmen, sondern sich in geeigneter Weise zur Wehr zu setzen. In den Weiterbildungen wird außerdem Zivilcourage gefördert, sodass Zeug*innen von homo- oder transfeindlichen Handlungen und Aussagen die diskriminierte Person in angemessener Weise unterstützen und im Sinne dieser Person ggf. weitere Handlungen unternehmen. Im Falle einer sexuellen, homo- oder transfeindlichen Belästigung können sich Betroffene an eine Person ihres Vertrauens wenden. Als Ansprechpartner*innen stehen neben den Vorgesetzten der*die Queerbeauftragte, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte oder die Mitglieder des Personalrates zur Verfügung. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in jeder Abteilung mindestens eine Frau als Ansprechperson vorhanden ist, da Frauen in der Regel durch eigene Erfahrungen mit Diskriminierung sensibler mit der betroffenen Person umgehen können.
Beschwerden über homo- oder transfeindliche Handlungen oder Aussagen sind vertraulich zu behandeln. Den Betroffenen soll in erster Linie geglaubt werden. Auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine dienstrechtlichen Folgen für die betroffene Person.
Maßnahme 2.5.2: Eine wichtige zusätzliche Komponente stellt die Sensibilisierung der Personen dar, die das Vertrauen der Mitarbeiter*innen auf Grund ihrer Wahlfunktion als Personalvertretung genießen. Diese ausgewählten Ansprechpartner*innen sind Experten in Bezug auf die rechtliche Stellung, Fragen zur psychosozialen Beratung und können auf Fragen und Probleme zum Thema adäquat eingehen bzw. sind offen für Anregungen und Informationen. Auch vertreten sie in ihren unterschiedlichen Wahlfunktionen die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen und hierarchischen Ebenen. Die Möglichkeit einer anonymisierten Kontaktaufnahme sollte dabei gegeben sein. Auch werden sie regelmäßig zu den rechtlichen Veränderungen in Bezug auf LSBTIQ+-Menschen geschult und verfügen dadurch auch über ein gutes Netzwerk, auf das sie in konkreten Fällen zurückgreifen bzw. den Ratsuchenden Empfehlungen geben und Kontaktadressen vermitteln können. Um dies zu erreichen, werden sie von der*dem Queerbeauftragten unterstützt.
Insgesamt betrachtet ergreift der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bei sexuellen, homo- oder transfeindlichen Übergriffen angemessene dienstrechtliche Maßnahmen.
2.6. Umsetzung: Das Berichtswesen sicherstellen
Über die Umsetzung des Bezirklichen Plans gegen Homo- und Transfeindlichkeit berichten die Abteilungen einmal jährlich dem Bezirksamt. In dem Bericht werden Erfolge und Fortschritte ebenso thematisiert wie Verstöße und Umsetzungsprobleme.
Maßnahme 2.6.1: Das Bezirksamt berichtet dann ebenfalls jährlich in der BVV (jeweils in der Sitzung vor dem Christopher Street Day) zur Umsetzung des Bezirksplans gegen Homo- und Transfeindlichkeit (Erfolge, Misserfolge, Verstöße). Aus dem Bericht soll insbesondere hervorgehen, welche und wie viele Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen stattgefunden haben. Außerdem wie viele Fälle von Diskriminierungen und Gewalt an die entsprechenden verantwortlichen Personen gemeldet wurden.
Zusammen mit diesem Bericht soll öffentlichkeitswirksam ein Bericht über die homo- und transfeindlichen Vorfälle im gesamten Bezirk präsentiert werden.
Maßnahme 2.6.2: Der Bezirkliche Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit wird allen Beschäftigten zur Kenntnis gebracht.
Hauptsäule II: Handeln auf der externen innerbezirklichen Ebene
3. Verwaltungsexterne Ziele im Rahmen der Präventionsarbeit gegen Homo- und Transfeindlichkeit
Am Beispiel des möglichen bezirklichen Handelns innerhalb der Verwaltung wurde der Versuch unternommen, zu verdeutlichen, dass unterschiedliche strukturelle Bedingungen zur Sensibilisierung beitragen könnten und letztlich die Minimierung der vorurteilsbedingten Gewalt und Ausgrenzung befördern könnten. Übertragbar sind die o. g. und beschriebenen Strategien auch auf die Initiierung und Verstetigung der Zusammenarbeit der Verwaltung mit Schulen, Kitas, Bildungseinrichtungen, Frauenzentren, Stadtteilzentren, unterschiedlichen Beiräten, bezirklichen Unternehmen, Initiativen und bezirklichen Ausschüssen. Dabei ist die Heranziehung von externen Fachexpert*innen zum Thema Geschlechteridentitäten, sexuelle Vielfalt und Orientierung von außerordentlicher Bedeutung. Die Koordination dieser Expert*innen und Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial in Zusammenarbeit mit SenBJF ist Aufgabe des*der Queerbeauftragten. Diese Kooperationsmöglichkeiten auf unterschiedlichen bezirklichen Ebenen und in interdisziplinären Kontexten können eine breit angelegte Sensibilisierung zum Thema Homo- und Transfeindlichkeit in vielfältigen Lebensbereichen der Menschen im Bezirk befördern. Als mögliche und direkte Ansprechpartnerin zur Initiierung von Projekten, Workshops oder Veranstaltungen, ist an dieser Stelle der Fachbereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, – Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung[9] zu nennen.
Des Weiteren ist im Bezirk Marzahn-Hellersdorf der*die Queerbeauftragte der*die Ansprechpartner*in und Kontaktstelle für Homosexuelle sowie trans*- und intergeschlechtliche Menschen und Verbindungsstelle zur Landesebene. Sie ist in die Arbeit in Bezug auf Homo- und Transfeindlichkeit einzubinden.
3.1. Maßnahme: Regenbogenzentrum
Eine Aufgabe der*des Queerbeauftragten ist die Initiierung eines bezirklichen Zentrums für homosexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen, insofern eine ausreichend große Zielgruppe vorhanden ist. Das Zentrum soll bis Ende 2022 entstehen. Es ist Aufgabe der*des Queerbeauftragten zusammen mit lokalen Initiativen und dem Senat [z.B. Landesantidiskriminierungstelle] ein vollständiges Konzept für das Zentrum zu erarbeiten.
Das Regenbogenzentrum soll für LSBTIQ*+ Personen den Raum bieten, sich im geschützten Umfeld auszutauschen und an exklusiven Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Außerdem soll es eine dauerhafte Anlaufstelle für Personen mit Diskriminierungserfahrungen sein.
Durch eine genaue Zielgruppenanalyse sollen durch den*die Queerbeauftragte*n potenzielle Interessierte ausgemacht werden. Insbesondere jüngere und ältere Menschen sind aufgrund niedrigerer Mobilität innerhalb der Stadt auf bezirkliche Angebote angewiesen und profitieren dadurch von einem solchen Zentrum. Auch gesonderte Beratungsangebote für queere Geflüchtete können sinnvoll sein und ggf. dem Zentrum einen Mehrwert für gesamt Berlin geben. Das Regenbogenzentrum soll von einem Verein getragen werden. Dafür kann entweder eine Ausschreibung für bereits existierende Vereine mit Erfahrung in diesem Bereich [Bsp. Sonntagsclub e.V. in Berlin-Pankow] veröffentlicht werden oder es wird ein neuer Verein gegründet.
Für das Regenbogenzentrum sind Mittel für mindestens zwei volle Stellen [eine Geschäftsführung und eine*n Pädagog*in] und Miete für Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
3.2. Maßnahme: Außerschulische Bildungsveranstaltungen
Zu den verwaltungsexternen Zielen gehört u.a. die Initiierung von außerschulischen Bildungsveranstaltungen mit Informationscharakter, die zur Aufklärung und Prävention sowie gegen Ausgrenzung beitragen und somit auch gegen Homo- und Transfeindlichkeit durchgeführt werden sollen (z.B. Ausstellungen, Lesungen, Symposien, Podiumsdiskussionen, Workshops etc.). Dazu bietet der Berliner Senat vielfältige Unterstützungsstrukturen, die von der bezirklichen Verwaltung in Anspruch genommen werden können. Auch sind unsere Schulen dazu angehalten im Rahmen von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen im Rahmen des regulären Lehrplans Lehrinhalte einzubeziehen, die sich insbesondere mit der Thematik Homo-und Transfeindlichkeit befassen. Das sollte nicht nur im Kontext der allgemeinen sexuellen Aufklärung im Lehrplan erfolgen, sondern explizit als ein Baustein in der Reihe von Demokratie fördernden Lehrveranstaltungen aufgenommen werden.
3.3. Maßnahme: Förderung von Dialog — Herstellung von Öffentlichkeit
Unter dem Aspekt der Förderung von Dialog und der Herstellung von Öffentlichkeit sollte die Kooperation der bezirklichen Verwaltung mit den unterschiedlichen Vertreter*innen aus dem Sport, den im Bezirk verorteten Kirchen und Religionsgemeinden, den Verbänden der migrantischen Selbstorganisationen, den kulturellen Einrichtungen etc., intensiviert und in Hinsicht auf den Sensibilisierungsprozess zur Förderung von Akzeptanz verschiedener Geschlechteridentitäten und sexueller Vielfalt ausgeweitet und verstetigt werden. Dazu könnten in regelmäßigen Abständen u. a. Ausstellungen[10], Lesungen etc. stattfinden und kontinuierlich ausgebaut werden.
Am Beispiel von alljährlich initiierten öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, wie es u.a. auch der Internationale Tag gegen Homofeindlichkeit (IDAHOT) und das Hissen der Regenbogenflagge bzw. das Hissen der Flagge von Homosexuellen, Inter- und Trans*geschlechtlichen bei den jeweiligen international anerkannten Tagen vor dem Rathaus ist, sind auch Veranstaltungen rund um den Christopher-Street-Day im Bezirk erwünscht, wie der erste Marzahn Pride, der dieses Jahr (im Jahr 2020) von der Zivilgesellschaft organisiert wurde. Dabei wären Aktivitäten und Veranstaltungen, gekoppelt an die Initiative “Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt” (ISGV)[11], möglich, um auf die gesellschaftspolitische Leistungen von LSBTI-Menschen aus Berlin aufmerksam zu machen und diesen auch im öffentlichen Raum zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen. [12]
Als Instrument sollen an dieser Stelle der Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen sowie der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung genannt werden, die gemeinsam der BVV Vorschläge zu weiteren öffentlichen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Problematik Homo- und Transfeindlichkeit in Marzahn- Hellersdorf unterbreiten können.
An dieser Stelle sei die Beschlussempfehlung an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vom 30. Mai 2012 — unter Beteiligung einen breiten Mehrheit der Bezirksverordneten — genannt, die eine Straßen- oder Platzbenennung nach Charlotte von Mahlsdorf[13] im Ortsteil Mahlsdorf an prädestinierter Stelle empfohlen hatte [14].
Interreligiöse und integrationspolitische Initiativen wie bspw. Quarteera e.V., die die Akzeptanz sexueller Vielfalt fördern, sollten dabei besonders berücksichtigt werden. Der regelmäßige und enge Austausch über landesweite Schwerpunkte der Antidiskriminierungsarbeit, der Verfolgung gemeinsamer Kampagnen, zur Überwindung gegenseitiger Wissensdefizite und zur Weiterentwicklung gemeinsamer Aktivitäten und Antidiskriminierungsstrategie könnte zu einer breiten Sensibilisierung für das Thema in der Öffentlichkeit beitragen.[15]
Der Bezirk hat hierzu die Möglichkeiten, im Rahmen der bezirklichen Förderung auch zur geschlechterreflektierenden Arbeit Standards zu entwickeln, auf die die Empfänger*innen von öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der Mittelvergabe verpflichtet werden. In den jährlichen Rechenschaftsberichten sollte über die Einhaltung und Berücksichtigung der Ziele der Akzeptanzförderung geschlechtlicher Identitäten und sexueller Vielfalt berichtet werden. Außerdem haben Empfänger*innen von öffentlichen Fördermitteln einen eigenen, an den*die jeweiligen Empfänger*in angepassten „Plan gegen Homo- und Transfeindlichkeit“ auszuarbeiten und umzusetzen.
Über die rechtliche Gleichstellung — im Rahmen von neuer Gesetzgebung und Verordnung – sollte innerhalb und außerhalb der Verwaltung in den unterschiedlichen Gremien informiert werden (Beiräte, Ausschüsse, Interessenvertretungen etc.).
3.4. Maßnahme: Förderung im Zusammenhang mit dem Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz WTG)
Da sich (die) bestimmte(n) Wohnformen im Zusammenhang mit dem Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (WTG) auch im hiesigen Bezirk befinden und Berührungspunkte zu den Bereichen Fallmanagement der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege des Sozialamtes bestehen, sollte die Thematik sexuelle Vielfalt, verschiedene Geschlechteridentitäten — auch im Kontext von Homo- und Transfeindlichkeit im Themenkatalog aufgenommen werden.
Die Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt in Senior*innen-, Pflege- und Wohneinrichtungen stellt ein weiteres Handlungsfeld dar, in dem die Mitarbeiter*innen, aber auch die jeweiligen Klient*innen zu der Thematik entsprechend des Bedarfs sensibilisiert werden müssten. Auch sollten bei zu erstellenden Verträgen über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts-und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf die Thematik Gender und Diversity im Kontext von sexueller Vielfalt, verschiedenen Geschlechteridentitäten und auf die darauf mögliche oder resultierende Ausgrenzung für die betroffenen Klient*innen geachtet werden. Gegenmaßnahmen sind zu ergreifen, um die Personen zu schützen. Die Beseitigung von jeglicher Diskriminierung ist durch geeignete Sensibilisierung, Aufklärung und ggf. auch durch Sanktionen anzustreben.
3.5. Maßnahme: Besondere Schutzbedürftigkeit von homo und trans* Geflüchteten anerkennen
Viele Geflüchtete haben auf ihrer Flucht traumatische Erfahrungen gemacht. Für homosexuelle und transgeschlechtliche Geflüchtete gilt dies in besonderem Ausmaß. Deswegen brauchen sie oftmals Unterstützung in besonderen Formen. Darum erkennt die Bezirksverwaltung die besondere Schutz- und Unterstützungsbedürftigkeit von homosexuellen und transgeschlechtlichen Geflüchteten an.
Aus diesem Grund werden spezielle Beratungsangebote für homosexuelle und transgeschlechtliche Geflüchtete geschaffen. Beispielsweise indem speziell die Themen Antigewalt und -diskriminierung im Kontext von Homo- und Transfeindlichkeit betrachtet werden.
Um dies in entsprechender Qualität zu gewährleisten, braucht es Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen und alle weiteren Mitarbeiter*innen, die mit Geflüchteten zusammenarbeiten. Sie sollen in Fällen von Diskriminierungen angemessen reagieren können und von ihnen selbst darf keine Form von Diskriminierung ausgehen.
An dieser Stelle sei das „Berliner Modell für die Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten“ für weiterführende Informationen genannt.
Weiter verpflichtet sich die Bezirksverwaltung den „Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin“ zu achten.
Ziel soll sein, homosexuelle und transgeschlechtliche Geflüchtete gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, Diskriminierungserfahrungen aufzuarbeiten und mögliche weitere vorzubeugen.
3.6. Maßnahme: Schulische Veranstaltungen im Rahmen des Lehrplans
Schulen und Kitas legen viele Grundlagen und stehen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit in der Verantwortung ihren Beitrag zu leisten, das Thema Vielfalt und Diversity zu bearbeiten und damit einen Beitrag zu leisten, Vorurteilen entgegenzutreten und bestehende abzubauen.
Lehrkräfte haben im Rahmen der bestehenden Lehrpläne die Möglichkeit, die Thematik Homo- und Transfeindlichkeit in andere Themenfelder, die stärker nachgefragt werden, wie z.B. Mobbing und Gewaltprävention oder allgemein soziale Vielfalt und im Kontext zu der Thematik Ausgrenzung, einzubetten. Hierzu erfolgt bereits teilweise eine gute Zusammenarbeit mit externen Organisationen, die in Berlin sehr gut vertreten sind, die jedoch seitens der Schulen in Marzahn-Hellersdorf stärker angefragt werden könnten, als es bisher der Fall ist.
Jede Schule soll eine Diversity-Beauftragte etablieren, als Anlaufstelle für Schüler*innen und Lehrer*innen und sonstige Mitwirkende an Schule (Verwaltung, …). Fortbildungen mit Ziel der Sensibilisierung für Lehr- und Führungskräfte an Schulen sind eine weitere zentrale Grundlage. Gendersensible Sprache im Schulalltag unterstützt Sichtbarkeit von Vielfalt und erhöht Toleranz für Diversity.
Daraus wird deutlich: die Arbeit muss sowohl Top-down als auch Bottom-Up erfolgen. Die Verknüpfung mit Projekten zu Förderung von Zivilcourage, Anti-Mobbing etc. wie Fairplayer, Faire Schule …. sind dazu wichtige Elemente.
3.7. Maßnahme: Kindertagesstätten (Kita)
Inklusion/Heterogenität und die Herausforderung, Bewusstsein für den eigenen Körper zu schaffen und die Selbstbestimmung zu stärken, soll im Bildungsprogramm verankert werden. Dazu sollten Kitas das Thema Vielfalt/Diversity über Themenwochen/Projekte (z.B. „Mehr als Junge oder Mädchen“) spätestens im Vorschuljahr bearbeitet haben.
3.8. Maßnahme: Kinder- und Jugendhilfe
Das Jugendamt soll die Thematik Regenbogenfamilien sowie Homo- und Transfeindlichkeit in Familien in die Beratungsgespräche im Zusammenhang der Familienberatung sowie Pflegschaften mit Betroffenen, Trägern und Vereinen von Familien-, Jugend- und Kinderangeboten sensibel einbinden und berücksichtigen. Auch Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in Kitas und bezirklichen Einrichtungen zur Sensibilisierung im Umgang mit Homo- und Transfeindlichkeit sowie Regenbogenfamilien, sind durch den zuständigen Fachbereich des Bezirksamtes zu ermöglichen.
3.9. Maßnahme: Bereich Kultur und Weiterbildung
Der Bestand in den bezirklichen Bibliotheken soll die Thematik sexuelle und geschlechtliche Identität (Homo-, Bi-, Heterosexualität sowie Trans- und Intergeschlechtlichkeit) einschließlich Regenbogenfamilien als Aufklärungs- sowie Informationslektüre enthalten. Ein entsprechendes regenbogenfarbenes Regal(-brett) könnte alle Aufklärungs- und Informationslektüre sowie Belletristik auf einem Blick sammeln. Des Weiteren ist zu prüfen, ob im Angebot der Volkshochschulen im Bezirk Kurse die Thematik Homo- und Transfeindlichkeit aufgreifen und behandeln. Die Situation von Schwulen und Lesben sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Marzahn-Hellersdorf in der DDR ist unter Federführung des Amtes für Kultur- und Weiterbildung aufzuarbeiten.
[1] Siehe hierzu u.a. Die Ausführungen zum Berliner Schulgesetz: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/schule/Schulkultur/kooperation_schule_jugendhilfe/rechtliche_grundlagen/SchulG_vom_20.01.2004.pdf
[2] Vgl.: http://www.berlin.de/lb/ads/
[3] Vgl.: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
[4] § 3 Geltungsbereich: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&;query=ADiskrG+BE+%C2%A7+3&psml=bsbeprod.psml&max=true
[5] Vgl. https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/
[6] Vgl.: https://www.bmfsfj.de/blob/84346/a3561553b17a20cefde5f41f0fe8a36d/machbarkeitsstudie-gender-budgeting-pdf-data.pdf /
[7] Vgl.: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/07-lgbti
[8] Vergleiche hierzu den Frauenförderplan des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von 2018: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/_assets/ba-beschluesse-2018/ba-vorlage_0383_v_frauenfoerderplan.pdf
[9] Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Salzburgerstr. 21-25, 10825 Berlin weitere Informationen unter https://www.berlin.de/sen/lads/
[10] Siehe hierzu: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung.300818.php
[11] Siehe hierzu auch: https://www.berlin.de/sen/lads/_assets/schwerpunkte/lsbti/isv/igsv-massnahmenplan_2020_2021_nichtbf.pdf
[12] Im Bezirk engagiert sich die Schwul-Lesbische Initiative (SLIM) als Interessengemeinschaft und bietet im Rahmen ihrer Beratungssitzungen im Stadtteilzentrum Marzahner Promenade regelmäßig im vertrauten Rahmen Informationen über gesellschaftlich-politische Entwicklungen an, bzw. trifft sich zum gegenseitigen informieren und Gedankenaustausch und wäre als möglicher Kooperationspartner für unterschiedliche Aktivitäten anzusprechen. Vgl. dazu: http://schwuleundalter.de/adresse/slim-schwul-lesbische-initiative-marzahn/
[13] Vgl.. hierzu: http://www.gruenderzeitmuseum-mahlsdorf.de/charlotte.html
[14] 2018 konnte der Beschluss umgesetzt werden siehe dazu: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.686280.php
[15] neuer Link https://www.berlin.de/sen/lads/
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