In den letzten Jahrzehnten wurde unsere Gesellschaft offener und vielfältiger. Das hat ihr gut getan. Die Vielfalt ist ein Reichtum, der unser Land lebendig macht und wachsen lässt. Trotzdem gibt es noch viel zu tun auf dem Weg hin zu einer modernen und offenen Gesellschaft, die allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Wir möchten zusammen mit Ihnen sowie Bettina Jarasch und Hartmut Scheel diskutieren: Welche Rolle und welchen Beitrag können Glaube und Kirche für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten? Vor welchen Herausforderungen stehen wir und die offene Gesellschaft in Marzahn-Hellersdorf? Was bedeuten diese Entwicklungen gerade im eher konfessionslos geprägten Berliner Osten?
- Zu Gast sind Bettina Jarasch (MdA), Hartmut Scheel (Pfarrer) und Inka Seidel-Grothe (Bundestagskandidatin für Marzahn-Hellersdorf)
- Montag, 17.07.2017, 19:00 Uhr
- Stadtteilzentrum Biesdorf, Alt-Biesdorf 15, 12683 Berlin
- Alle Interessierten sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Eine Parteimitgliedschaft ist nicht nötig.
Bettina Jarasch ist Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZDK) und leitete die grüne Religionskommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“. Der Abschlussbericht bildete die Grundlage für den Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2016: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der offenen Gesellschaft“.
Hartmut Scheel ist Pfarrer im Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree. Seine Aufgabe besteht darin, für Fernstehende Konzepte zu entwickeln, wie Kirche auf sie zugehen kann. Basis seiner Arbeit ist dabei die Studie “Werthaltungen und Lebensorientierungen von Konfessionslosen” des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD, die im Auftrag des Kirchenkreises durchgeführt wurde.
»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«
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