Sobald Flüchtlinge ihr Asylverfahren abgeschlossen haben, sind die Sozialämter der Bezirke für ihre Unterbringung und Versorgung zuständig. Die Sozialämter brauchen dafür dringend kurzfristige personelle Aufstockung. Eine erste Entlastung bis zur Einstellung neuer Mitarbeiter*innen kann die Reaktivierung von pensionierten Beamten sein. Andere Bezirke haben bereits auf das Angebot des Senates zurückgegriffen. Wir haben das Bezirksamt gefragt, ob Marzahn-Hellersdorf auch kurzfristige Unterstützung in Anspruch nimmt. Wie aus der schriftlichen Antwort hervorgeht, verzichtet das Bezirksamt auf die angebotene Unterstützung. Stattdessen soll versucht werden langfristig Personalmehrbedarfe durch Neueinstellungen gerecht zu werden.
Antwort auf Kleine Anfrage „Zur Reaktivierung von pensionierten Beamten“ – KA-572/VII (19.04.2016)
Ich frage das Bezirksamt:
- Hat das Bezirksamt beim Senat den Einsatz von reaktivierten Beamten für die aktuellen Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration geflüchteter Menschen angedacht?
- Wie viele dieser Beamten arbeiten bereits im Bezirksamt?
- Wie viele Verfahren laufen aktuell noch?
Das Bezirksamt erhielt in den Jahren 2015/2016 zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsumfanges im Sozialamt, im Jugendamt und im Amt für Bürgerdienste im Ergebnis bezirklicher Entscheidungen bzw. im Ergebnis der Beratungen der AG Wachsende Stadt zusätzliche Stellen und Beschäftigungspositionen. Die bei der Senatsverwaltung für Finanzen etablierte Arbeitsgruppe Wachsende Stadt berücksichtigt bei der Gewährung zusätzlicher Stellen/Beschäftigungspositionen, unter anderem auch den Sachverhalt der Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Mit den genannten Stellenzugängen sind demnach auch die ersten Mehrbedarfe für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge abzudecken. Das Sozialamt, das Jugendamt und das Amt für Bürgerdienste erhielten zusätzlich in 2015/2016 insgesamt 64,7 VZÄ bzw. Beschäftigungspositionen. Diese teilen sich wie folgt auf:
Sozialamt: 28,2
Jugendamt: 22,5
Amt für Bürgerdienste: 14,0
Die Reaktivierung von Ruhestandsbeamten/innen ist nicht geplant. Weitere Personalmehrbedarfe sind von den Fachämtern auf der Grundlage der Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung zu erfassen und bei der AG Wachsende Stadt anzumelden.
Im Bezirksamt arbeiten keine reaktivierten Ruhestandsbeamten/innen.
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf laufen keine Verfahren zur Reaktivierung von Ruhestandbeamten/innen.
Begründung:
Sobald Flüchtlinge ihr Asylverfahren abgeschlossen haben, sind die Sozialämter der Bezirke für ihre Unterbringung und Versorgung zuständig. Das gilt für Asylberechtigte genauso wie für abgelehnte Ausreisepflichtige bis zum Termin ihrer Ausreise. Die Sozialämter brauchen dafür dringend kurzfristige personelle Aufstockung, sprich eine Einstellungsermächtigung, und sei es eine befristete – bei der Leistungsgewährung ebenso wie bei der Wohnungslosenhilfe. Aber auch auf die Ausländerbehörde, auf Jugendämter und Bürgerämter kommen höhere Fallzahlen zu. Die aktuelle Verlagerung von Freiwilligen aus anderen Berliner Behörden löst dieses Problem nicht. Eine echte Entlastung ist die Reaktivierung von pensionierten Beamten. Voraussetzung dafür sind allerdings flexible Arbeitszeitmodelle, damit sich der Einsatz für die Pensionäre auch finanziell lohnt.
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