Gifte sind zwar keine Entdeckung des Industriezeitalters, jedoch sind Vielfalt und Menge, in der sie erzeugt und freigesetzt wurden und werden, seit dem enorm gewachsen.
Es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – und den Anspruch auf eine intakte Umwelt. Doch wie werden diese Rechte praktisch gewährleistet? Für die Antwort auf diese Frage ist ein Blick auf die rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene erforderlich.
Seit 1. Juni 2007 ist die neue EU-Chemikalienrichtlinie REACH in Kraft. Das Kürzel REACh steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemikals. Ziel ist den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Ein wesentlicher Unterschied zum System davor ist, dass nicht die Behörden oder die Gesellschaft die Gefährlichkeit von Stoffen beweisen muss, um ein Verbot zu erreichen, sondern die Industrie muss nachweisen, dass die Anwendung ihrer Chemikalien ungefährlich ist. Rund 30.000 Chemikalien (rund 100.000 chemische Stoffe sind im Umlauf) müssen auf ihre Auswirkung auf Mensch und Natur untersucht werden. Besonders gefährliche Chemikalien dürfen nur weiter verwendet werden, wenn das Risikokontrollierbar ist oder ein herausragender gesellschaftlicher Bedarf das Risiko rechtfertigt.
Der bester Schutz vor schleichenden Vergiftungen von Mensch und Umwelt ist für uns GRÜNE dabei das Vorsorgeprinzip, insbesondere beim Umgang mit möglicherweise gefährlichen Stoffen ist.
Stefan Ziller (32) arbeitet als parlamentarische Assistent im Europäischen Parlament.
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