Zur Beschäftigung von Mitgliedern der Jugendauszubildendenvertretung

Wir haben das Bezirksamt zur Jugendauszubildendenvertretung (JAV) im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf befragt. Insbesondere wollten wir wissen wie viele Personen eine befristete bzw. unbefristete Übernahme zur Beschäftigung im Bezirksamt erhielten.

Doch die Verwaltung kann die Beantwortung unserer Fragen nicht leisten. Sie führt über die JAV keine umfangreichen Statistiken. Im Steuerungsdienst mit Personal- und Finanzservice, FB Personalservice, sind aufgrund der geringen Personaldecke und der hohen Arbeitsbelastung keine freien Personalkapazitäten verfügbar, die für den intensiven Rechercheaufwand eingesetzt werden könnten.

Große Anfrage – 1088/VII (16.09.2013)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Über wie viele Mitglieder verfügte jeweils die Jugendauszubildendenvertretung im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf in den Jahren ab 2003?
  2. Wie viele Personen erhielten hiervon eine befristete bzw. unbefristete Übernahme zur Beschäftigung im Bezirksamt?
  3. Welcher Dienstbeginn und welches Dienstende ist hier nach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verzeichnen?
  4. Wurden seit 2003 durch Mitglieder der JAV neue Arbeitsverträge unterschrieben, bei denen es nach dem Abschluss der Ausbildung zu ungünstigeren Arbeitsvertragslaufzeiten gekommen ist, als den JAV-Mitgliedern laut Personalvertretungsgsgesetz zustünde?
  5. In wie weit hat der Personalrat hiervon Kenntnis?

Hierzu gebe ich folgende Auskunft:

Die Beantwortung der Fragen 1-5 rückwirkend ab dem Jahr 2003 kann von der Verwaltung nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand geleistet werden. Die Verwaltung führt über die JAV keine umfangreichen Statistiken.

Im Steuerungsdienst mit Personal- und Finanzservice, FB Personalservice, sind aufgrund der geringen Personaldecke und der hohen Arbeitsbelastung keine freien Personalkapazitäten verfügbar, die für den intensiven Rechercheaufwand eingesetzt werden könnten.

Auch verfügt die Verwaltung nicht mehr über alle notwendigen Daten, die für eine Beant­wortung der Fragen unabdingbar wären. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitglied der JAV im Anschluss an die Ausbildung dauerhaft übernommen wurde und zwischenzeitlich in eine andere Behörde gewechselt hat. In diesen Fällen hat das Bezirksamt keinen Zugriff mehr auf den IPV-Datenbestand, welcher zur Beantwortung der Fragen unabdingbar ist.

Abschließend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es sich hier möglicherweise um personenbezogene Einzeldaten handelt, die dem Datenschutz unterliegen.

Dagmar Pohle (Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin)

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