Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen an freie Träger übergeben werden. Die Mitarbeiter_innen haben ein Wahlrecht, im Bezirk zu verbleiben. Durch die Übernahme einzelner Jugendfreizeiteinrichtungen in den KITA Eigenbetrieb NordOst hat der Bezirk eine gewisse Steuerungsmöglichkeit in Hinblick auf den Einsatz der hervorragend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen.
Antrag – 0717/VII (15.01.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, einzelne kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen in den KITA Eigenbetrieb NordOst zu überführen.
Hier ist insbesondere die Frage der Satzungsänderung des KITA Eigenbetriebes NordOst zu prüfen, sowie die Frage der Zustimmung anderer Bezirke.
Begründung:
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen an freie Träger übergeben werden. Die Mitarbeiter_innen haben ein Wahlrecht, im Bezirk zu verbleiben. Durch die Übernahme einzelner Jugendfreizeiteinrichtungen in den KITA Eigenbetrieb NordOst hat der Bezirk eine gewisse Steuerungsmöglichkeit in Hinblick auf den Einsatz der hervorragend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen.
Eine Qualitätssicherung ist in solchen auf Umweg bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtungen dauerhaft gegeben. Über die Auswahl der in den KITA Eigenbetrieb NordOst zu überführenden Jugendfreizeiteinrichtungen ist separat nach Präsentation des Prüfergebnisses zu befinden.
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