Antrag – 0879/VII (16.04.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Gebäude Hönower Straße 97 zu erhalten, weil es Bestandteil der geschlossenen straßenbegleitenden Gebäudefront ist und einen historisch gewachsenen architektonischen Abschluss bildet.
Begründung:
Die in der Akteursrunde erarbeitete Leitbildfassung sieht die Hönower Straße in ihrer Gesamtheit als zu bewahrende Straßenfront an. Der Schlusspunkt dieses Straßenfrontensembles ist das Gebäude Hönower Straße Nr. 97.
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