Amnestie für die Abgabe illegaler Waffen

Antrag – 0711/VII (15.01.2013)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senates für eine erneute Amnestie bei Abgabe illegaler Waffen einzusetzen.

Begründung:

Die in Berlin im Jahr 2009 durchgeführte Amnestie für das Abgeben illegaler Waffen wird im Nachhinein als positiv bewertet. Damals wurden ca. 2000 Schusswaffen abgegeben. Darunter 353 scharfe, illegale Schusswaffen und über 33000 Stück scharfe Munition. Trotzdem hätte der Erfolg bei besserer Information durch die zuständigen Behörden größer sein können. In Deutschland sind laut aktuellen Schätzungen ca. 30 Millionen illegale Schusswaffen vorhanden. Die Gefahr, die grade von illegalen Schusswaffen ausgeht, wird besonders deutlich, wenn man die Tötungsstatistiken betrachtet. Der Zahl der Opfer durch legale Waffen von Sportschützen seit über 60 Jahren Bundesrepublik (Winnenden, Erfurt) von 31 Toten stehen ca. 9500 Todesopfer durch illegale Schusswaffen gegenüber. Diese Zahlen machen die immense Gefahr deutlich, die tatsächlich von illegalen Waffen ausgeht. Weitere Verschärfungen des weltweit strengsten Waffengesetzes Deutschlands haben keinerlei Auswirkungen auf Besitzer von illegalen Waffen. Eine Amnestie würde zumindest die in Berlin vorhandenen Schusswaffen reduzieren.

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