Zwischenbericht zu den Aufgaben und der Tätigkeit des Energiebeauftragten

Antrag – 0443/VII (07.08.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Zwischenbericht zu den Aufgaben und der Tätigkeit des Energiebeauftragten und der Umsetzung der im Gesetz beschriebenen Aufgaben vorzulegen. Der BVV ist bis zur Sitzung im September 2012 zu berichten.

Begründung:

Nach dem BVV-Beschluss hat es lange gedauert, bis ein/e Energiebeauftragte/r für den Bezirk eingesetzt wurde. Die BVV sollte nun möglichst zeitnah über die Umsetzung ihres Beschlusses informiert werden.

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