Zu bezirklichen Festen

Am 19. August 2012 fand auf dem Durlacher Platz ein Fest statt und am 11./12. September 2012 auf dem Walslebener Platz der sogenannte “Biesdorfer Sommer”. Auf eine kleine Anfrage (KA-096/VII) musste das Bezirksamt einräumen, dass die CDU Wuhletal als Veranstalter für die Werbeplakate im öffentlichen Straßenland keine Genehmigung eingeholt hat.

kleine Anfrage “Zu bezirklichen Festen” – KA-096/VII (05.10.2012)

Am 19. August 2012 fand auf dem Durlacher Platz ein Fest statt und am 11./12. September 2012 auf dem Walslebener Platz der sogenannte “Biesdorfer Sommer”.

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Zu 1. Wurden diese Feste vom Veranstalter rechtzeitig angemeldet und auch vom Bezirksamt genehmigt?

Die Feste wurden am 31.01.2012 und 07.05.2012 angemeldet und am 01.06.2012 genehmigt.

Zu 2. Wer war Veranstalter der Feste?

Veranstalter der Feste war der CDU-Kreisverband Wuhletal.

Zu 3. Wurde eine Miete für die Nutzung der Plätze erhoben?

Für die Nutzung der Plätze wurde ein Nutzungsentgelt erhoben.

Zu 4. Wurde für die Werbeplakate im öffentlichen Straßenland eine Genehmigung eingeholt?

Es wurde keine Genehmigung eingeholt. Für die Werbung an Lichtmasten ist ausschließlich die Firma zuständig, mit der das Land Berlin eine vertragliche Bindung eingegangen ist. Diese Firma ist „Die Draußenwerber GmbH“, An der Spreeschanze 6, 13599 Berlin.

Zu 5. Wie viele Werbeplakate wurden genehmigt?

siehe Punkt 4.

Zu 6. Wurde für die Plakate ein Entgelt bezahlt?

siehe Punkt 4.

Christian Gräff

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