Wiedereinberufung einer Spielplatzkommission

Antrag – 0387/VII (05.06.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Wiedereinberufung der Spielplatzkommission folgende Aspekte und Schwerpunkte mit aufzunehmen und zu bearbeiten:

  • Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer in die Erarbeitung und Planung
  • Verfahrensweise zur Prioritätensetzung
  • Altersgerechte und altersdifferenzierte Angebote
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Trägern privater Spielplätze
  • Einbeziehung der Schulhöfe
  • Gestaltung der Spielplätze nach neuen pädagogischen Erkenntnissen und Methoden
  • Geschlechtergerechte Gestaltung der Spielplätze, die sowohl die Belange von Jungen als auch Mädchen beinhaltet
  • Beteiligung der BVV und anderer Gremien, wie Bezirksschulbeirat, Bezirkselternbeirat Kita, nicht nur durch eine/n Vertreter/in


Begründung:

Seit Beginn der Wahlperiode ist nichts über die Arbeit oder Neueinberufung der Spielplatzkommission bekannt. Für die weitere Ausgestaltung sind entsprechende Vorgaben, Koordination und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit nötig.

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