Mit der Zustimmung zum BündnisGrünen Antrag “Umweltfreundliche Planung und Umsetzung der IGA in Marzahn-Hellersdorf” in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2013 hat unsere kleine Fraktion zum Jahresabschluss noch einen wichtigen Erfolg errungen.
Mit den nun beschlossenen Leitlinien einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Vorbereitung und Durchführung der Internationalen Gartenschau 2017 setzen sich Bezirksparlament, Verwaltung, Kleingarten- und Naturschutzverbände nun gemeinsam für eine zeitgemäße Gartenschau neuen Typs ein. Nun müssen die beschlossenen Leitlinien in die Ausschreibung der IGA-Wettbewerbsunterlagen einfließen, die Anfang 2013 erstellt werden.
Der BündnisGrüne Kreisverband hat bereits mit seinem Beschluss im September die Chancen einer IGA 2017 für Marzahn-Hellersdorf betont.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Sinne der nachfolgenden Leitlinien gegenüber den zuständigen Behörden bzw. Unternehmen für eine erfolgreiche ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Vorbereitung und Durchführung der IGA 2017 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einzusetzen, bzw. das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend den Leitlinien in seinem eigenen Verantwortungsbereich zu handeln.
Präambel:
Große nationale und internationale Gartenschauen blicken auf eine lange Tradition zurück, stellen besondere Anziehungspunkte für den Tourismus dar und hinterlassen Spuren in den Austragungsorten und der umgebenden Landschaft. Sie sind aber auch dazu geeignet, Menschen mit den verschiedenen Aspekten des Gartenbaus und der Landschaftsgestaltung, aber auch des Umgangs mit den Naturressourcen Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna bekannt zu machen und Anregungen für deren eigene Beschäftigung mit und deren Verhältnis zur Natur zu geben. Gartenschauen leisten immer einen bedeutsamen Beitrag das Verhältnis der Menschen zur Natur zu entwickeln, um so die Lebensqualität – insbesondere in hoch urbanisierten Bereichen – zu erhöhen.
War die Gartenbewegung schon im 19. Jahrhundert auch eine Antwort auf die Kehrseiten des Fortschrittes der Industrialisierung, wie die Belastung durch Staub, Ruß, Lärm, Schadstoffe, Arbeitsstress etc., so muss sie sich im 21. Jahrhundert über die gartenbauliche Ästhetik hinaus vor allem auch den Herausforderungen knapper werdender natürlicher und materieller Ressourcen des Klimawandels, der Bedrohung der natürlichen Artenvielfalt und zugleich neuen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen.
Daraus erwächst die Anforderung, engagierten und kompetenten Sachverstand frühest möglich, bereits zur Auslobung des Wettbewerbes für die IGA 2017 einzubeziehen und dabei – neben Unternehmen und Behörden – insbesondere auch im Umwelt- und Gartenbereich agierende Organisationen mit zu integrieren. Dabei muss ein entscheidender Schwerpunkt auf Umweltbildung liegen, denn die nächsten Generationen sind gefordert „Grün“ als Lebensgrundlage zu erhalten und zu entwickeln. Den Rahmen bilden die bezirklichen Beschlüsse zur Lokalen Agenda 21 und die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt. Daher sollen folgende Leitlinien als Prämissen für die Durchführung einer Internationalen Gartenbauausstellung 2017 im Bezirk berücksichtigt werden:
Leitlinien:
- I. In allen Phasen der Vorbereitung und Entscheidungsfindung der IGA 2017 sind der Sachverstand anerkannter Naturschutzverbände, die Verbände der Gartenfreunde und die Organisationen der Umweltbildung sowie die BVV bzw. ihr zuständiger Fachausschuss einzubeziehen und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und angemessen zu beteiligen.
- II. Da die Bereiche des Wuhletals und des Kienbergs zu den wenigen wertvollennaturnahen Grünflächen und ökologisch besonders sensiblen Bereichen gehören, soll ein weitgehender Verzicht auf den Bau fester Gebäude und anderer baulicher Einrichtungen sowie ein weitgehender Verzicht auf eine gärtnerische Nutzung dieser Areale, insbesondere auf eine Verbringung nichtgebietsheimischen Saatgutes, erfolgen. Für die spätere Zugänglichkeit sind die Erweiterungsflächen der „Gärten der Welt“ gesondert zu betrachten.
- III. Insgesamt sollen möglichst wenige Eingriffe in den vorhandenen Grünbestand erfolgen bzw. die Einbeziehung in die architektonische Planung verpflichtend sein.Die Vermeidung von Eingriffen soll Vorrang vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben.
- IV. Die Zuwegung vom U-Bahnhof Grottkauer Straße und Cottbusser Platz soll unter Nutzung bisheriger Strukturen gestaltet und aufgewertet werden; unter Schaffung bzw. Verstärkung der direkten ÖPNV-Anbindung. Die Erreichbarkeit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sollte so angepasst werden, dass auch nach der IGA diese Wege für „Spaziergänge in der Natur“ genutzt werden können Parkmöglichkeiten sind nachhaltig, rückbaubar bzw. nachnutzbar zu gestalten.
- V. Die naturschutzfachliche Erfassung der Fauna und Flora, die Berücksichtigung von Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sowie der nachhaltigen Biotopentwicklung soll im Rahmen der Planungen für die IGA 2017 erfolgen. Die Kartierung muss zeitlich möglichst umgehend in Gang gesetzt werden, um so späteren Problemen bei Umsetzung des Planungskonzepts vorzubeugen. Die Kosten für diese Arbeiten sind zu Lasten der IGA zu finanzieren. In den Wettbewerbsunter- lagen ist die Beachtung der Ergebnisse verbindlich festzu schreiben, da die Erfassung zeitlich parallel zur Ausschreibung läuft.
- VI. Einbeziehung geeigneter, allgemein zugänglicher Nebenstandorte im Bezirk, die Gärten, Grünanlagen und naturnahe Bereiche, z.B. als Lernorte, als Orte sozialer Kommunikation, der interkulturellen Begegnung, aber auch von Geschichte und Wandel zeigen – hierzu können besondere Räume des Stadtumbaus ebenso gehören wie historisch gewachsene Objekte wie der Schlosspark Biesdorf und erlebbare Grünräume wie Teile des Wuhletales oder der Hönower Weiherkette. Solche Standorte sollten auch Kleingartenanlagen sein (mindestens einer der 12 stadtweit geplanten dezentralen Standorte sollte im eigenen Bezirk liegen). Hierfür könnte als Naturbereich die 1936 gegründete Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ genannt werden.
- VII. Die IGA selbst sollte sich thematisch den sozialen und ökologischen Herausforde rungen des 21. Jahrhunderts stellen. Dies schließt die Nutzung der Kreislaufwirt schaft unter Verzicht auf chemische Gifte ein. Der Einsatz von Kunstdünger sollte so sparsam wie möglich erfolgen und nur auf die Erweiterungsflächen „Gärten der Welt“ beschränkt bleiben. Verwendet werden soll naturnahes Pflanzenmaterial regionaler Herkunft. Am Ort verbleibendes Pflanzenmaterial sollte dem Erhalt bzw. der Entwicklung der lokalen Biodiversität dienen – ent sprechend der BERLINER STRATEGIE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT.
- VIII. Durch Vereinbarungen mit Caterern und Entsorgern ist eine abfallarme bzw. abfallfreie IGA anzustreben. Dazu gehört die ausschließliche Verwendung von Pfandbehältnissen bzw. wieder verwendbaren Materialien, auch für die Darrei chung von Getränken und Speisen.
- IX. Angeboten werden sollen Speisen, die Nahrungsmittel und Getränke aus kontrolliert biologischem Anbau enthalten, die möglichst aus der Region stammen, Fleisch aus artgerechter Tierhaltung. Die entsprechenden Verbände sollten ihre Anbaumethoden und ihre Produkte (z. B. aus Kleingärten) präsentieren können.
- X. Die Eintrittspreise zur IGA 2017 sollen mit sozial verträglichen Ermäßigungen, Rabattregelungen o.ä., besonders familienfreundlich gestaltet werden. Insbeson dere darf es keine deutliche Erhöhung der Eintrittspreise für die Gärten der Welt selbst (vor oder nach dem Zeitraum der der IGA) geben. Derzeit frei zugängliche Bereiche müssen der Öffentlichkeit nach der IGA wieder kostenlos zur freien Verfügung stehen.
- XI. Angebote der Umweltbildung für Kinder und Jugendliche sollten aus allen Bereichen (allen Vereinen) kommen.Ein umweltpädagogisches Rahmenprogramm, insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche sowie für Kita und Schule, sollte vorgesehen werden. Die IGA sollte insgesamt als ökologischer Lernort angesehen werden.
- XII. Alle Maßnahmen haben den Grundsätzen einer behindertengerechten, barrierefreien Ausgestaltung Rechnung zu tragen. Gebärdensprache sollte bei Veranstaltungen u.a. mit eingesetzt werden.
- XIII. Sowohl aus der Ausrichtung der IGA als auch aus dem erforderlichen Rückbau der nur für die IGA 2017 benötigten Infrastruktur dürfen keine nachlaufenden Lasten oder dauerhaften Mehrbelastungen für das Land Berlin und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf entstehen.
- XIV. Inhaltlich sollen auf der IGA zudem behandelt werden: die Folgen des Klimawandels und knapper werdenden Ressourcen für Stadtnaturschutz und für Stadtgrün unter Einbeziehung nationaler und internationaler Erfahrungen.
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