Zur Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten – Anzeige wegen Fledermaustötungen in der Lappiner Straße im Februar 2010

Drs. 1848/VI

Ich frage das Bezirksamt:

Mit welcher Begründung hat der Berliner Tierschutzbeauftragte, Herr Lüdcke, dem Bezirksamt empfohlen, keine Anzeige bzgl. der o. g. Fledermaustötung zu machen (entgegen seiner Mail an das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf vom 03.03.2010)?

Falls die Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten schriftlich erfolgte, bitten wir darum den Fraktionen dieses Schriftstück als Kopie zukommen zu lassen.

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