Zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Bezirkes

Drs. 1662/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Gibt es für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept?

Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es mehrere Regenbewirtschaftungskonzepte. Diese werden für die öffentlichen Flächen durch die Berliner Wasserbetriebe im Auftrag der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet.

2. Welche Schritte, Maßnahmen dazu werden seitens des Bezirksamtes aktuell, zur Zeit unternommen?

a) Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf

Bereits im Rahmen der Konzeption zur Errichtung der Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf wurde ein Konzept zur generellen Regenwasserableitung erarbeitet, welches nach wie vor die Ableitung von anfallendem Regenwasser auf öffentlichen Flächen gewährleistet. Darüber hinaus werden die Anlagen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten den privaten Nutzer/-innen zur Verfügung gestellt.

Für die Ableitung von Regenwasser in die Wuhle wurde ein gesondertes Konzept erarbeitet. Da auf Grund der Stilllegung des Klärwerkes Falkenberg die kontinuierliche Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Wuhle entfiel und die Ableitung von Regenwasser aus der Großsiedlung zu hydraulischem Stress infolge der Schwankungen zwischen Niedrigwasserabfluss und Starkregenereignissen führt, wurde durch die Senatsverwaltung für die Wuhle ein Sanierungs- und Ausbaukonzept erarbeitet, welches nach Umsetzung nachhaltig das gewässerökologische Potenzial sichert.

Es berücksichtigt sowohl die wasserwirtschaftlichen Erfordernisse im Hinblick auf die schadlose Ableitung der aus den Siedlungsgebieten stammenden Regenwasserabflüsse als auch gewässerökologische und landschaftsplanerische Anforderungen an ein weitgehend natürliches Gewässer in einem besonders intensiv genutzten Landschaftsraum.

Mit der Umsetzung des Sanierungs- und Ausbaukonzeptes wird den gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Berliner Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz nachgekommen.

Damit kann die Entwässerung der öffentlichen Flächen gewährleistet werden.

Für die privaten Flächen innerhalb der beiden Großsiedlungen wird prinzipiell in Übereinstimmung mit dem LAPRO von einer Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück selbst ausgegangen. Dies ist auch unter Berücksichtigung der auf dem Barnimhang vorkommenden bindigen Bodenverhältnisse mit zumutbaren technischen Aufwendungen möglich.

b) Siedlungsgebiete

Für die Siedlungsgebiete Mahlsdorf und Kaulsdorf sowie partiell für Biesdorf liegen ebenfalls Regenwasserbewirtschaftungskonzepte der Berliner Wasserbetriebe vor, die die Ableitung von Regenwasser von den öffentlichen Flächen beinhalten. Auch diese Konzepte gehen davon aus, dass den privaten Eigentümer/-innen im Rahmen der freien Kapazitäten der vorhandenen bzw. geplanten Netze diese zur Ableitung von Regenwasser zur Verfügung gestellt werden.

Entsprechend dieser Konzepte werden mit den laufenden Bebauungsplanverfahren des Bezirksamtes die dazu erforderlichen Flächen, wie Filteranlagen und Regenrückhaltebecken, planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen der laufenden Investitionen werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die entsprechenden Mittel für den Grundstückserwerb und die Umsetzung der Maßnahmen eingeplant, die durch die Berliner Wasserbetriebe umgesetzt werden (Beispiel: Umsetzung der Bodenfilteranlage Rohrpfuhlgraben östlich Hultschiner Damm, Grundstückserwerb für Regenrückhaltebecken Landsberger Str. 216/217).

Für die privaten Flächen wird ebenfalls in Übereinstimmung mit dem LAPRO von einer Versickerung auf den Grundstücken selbst ausgegangen. Die bauliche Dichte in den Siedlungsgebieten, insbesondere unter Berücksichtigung der Festsetzungen in den Bebauungsplänen, gewährleistet die Bewältigung der Problematik des abzuleitenden Regenwassers auf den Grundstücken. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass auf dem Barnimhang vorwiegend bindige Böden anzutreffen sind. Auf Festsetzung von Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser auf den privaten Flächen wurde verzichtet, auch wenn das Wassergesetz die Möglichkeit bietet, da die Eigentümer/-innen bei der Wahl der technischen Maßnahmen zur Ableitung von Regenwasser nicht eingeschränkt werden sollen.

Norbert Lüdtke

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel